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Sicherheit in Neuburg
05.08.2020

Gelockerte Radmuttern– das rät die Polizei

In letzter Zeit haben ungewöhnlich viele Fahrer gelockerte Radmuttern an ihren Autos bemerkt.
Foto: Peter Steffen, dpa (Symbolfoto)

Die Zahl gelockerter Radmuttern an Fahrzeugen im Nachbarlandkreis und der weiteren Umgebung nimmt stetig zu. Betroffene sollten sich unverzüglich bei den Beamten melden.

Es ist der Albtraum jedes Autofahrers. Plötzlich fängt das Fahrzeug an zu Schlingern und ehe man sich versieht, hat sich ein Reifen gelöst. So erging es einer Frau am 20. Juli. Die 37-Jährige war auf der B16 unterwegs, als sie auf Höhe Bruck einen Reifen verlor. Sie hatte Glück im Unglück. Da es der Hinterreifen war, konnte sie weiterhin steuern und den Wagen am Fahrbahnrand anhalten. Ähnlich glimpflich ging die Sache bei einem Mann Anfang Juni aus. Er wurde während der Fahrt durch Geräusche aufmerksam, hielt an und stellte die gelockerten Radmuttern fest.

Gelockerte Radmuttern: In Neuburg sind bisher nur zwei Fälle bekannt

In Neuburg sind bisher nur diese beiden Fälle bekannt, wo Bürger vermeintlich vorsätzlich gelockerte Radmuttern bei der Polizei zur Anzeige brachten. Doch im Raum Donauwörth zählt die Polizei seit einigen Wochen schon dutzende Vorfälle. Bisher bekannt sind unter anderem Fälle in Donauwörth sowie Buchdorf, Harburg, Genderkingen, Wallerstein, Wemding und Rain. Es ereigneten sich dabei auch schon mehrere Unfälle mit einem Sachschaden im vierstelligen Bereich.

Ob es einen Zusammenhang gibt zwischen den Fällen, ist laut Polizei unklar. Gerade in Zeiten des Reifenwechsels, im Frühjahr und im Herbst, könne es immer mal wieder vorkommen, dass Radmuttern oder Bolzen nicht ordentlich angezogen sind und sich im Laufe der Zeit lockern. Und wenn in den Medien häufig über gelockerte Radmuttern berichtet werde, dann sensibilisiere das die Menschen, sagt der stellvertretende Dienststellenleiter der Neuburger Polizei, Hubert Scharpf. Dementsprechend mehr Anzeigen gebe es bei der Polizei. Ob in allen Fällen eine Straftat zugrunde liegt, sei fraglich. Schaden könne es natürlich nie, vor der Fahrt die Reifen zu kontrollieren.

Solche Taten seien keinesfalls als Scherz oder Kavaliersdelikt zu werten, heißt es dazu von den Beamten des Polizeipräsidiums Schwaben Nord. Im Strafgesetzbuch heiße es deutlich: „Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.“

Um dieses Delikts zu bekämpfen, bittet die Polizei um ein gesundes Maß an Vorsicht und die Mithilfe der Bevölkerung, etwa um die Meldung verdächtiger Wahrnehmungen. Verkehrsteilnehmer sollten grundsätzlich vor jeder Fahrt einmal um ihr Fahrzeug herumgehen und dieses auf Beschädigungen und lockere Radmuttern untersuchen. „Sollten Sie feststellen, dass Ihr Fahrzeug schon bei geringer Geschwindigkeit ungewohnte, klackende Geräusche von sich gibt oder Lenkung und Fahrstabilität eingeschränkt sind, reagieren Sie sofort und halten Sie unverzüglich an“, raten die Beamten. E s könne durchaus sein, dass die Geräusche bei höherer Geschwindigkeit nicht mehr wahrnehmbar sind.

Gelockerte Radmuttern: Betroffene sollten sich bei der Polizei melden

Besteht der Verdacht, dass sich jemand vorsätzlich an den Rädern oder Radmuttern zu schaffen gemacht hat, sollte sich der Betroffene auf jeden Fall unverzüglich bei der Polizei melden. In turnusgemäßen Abständen sollten die Anzugsdrehmomente geprüft werden – etwa bei jeder Luftdruckkontrolle. „Sollten Sie die Möglichkeit haben, stellen Sie Ihr Fahrzeug in der Nacht oder bei Nichtbenutzung in einer Garage ab.“ Grundsätzlich gelte: Auch technische Ursachen oder Bedienungsfehler können die Ursache sein, etwa wenn die Räder beim Wechseln nicht mit der erforderlichen Sorgfalt festgezogen worden sind. Auch fehlerhafte Bremsscheibenwechsel oder Verwendung von Radmuttern oder -schrauben, die nicht zur Felge beziehungsweise Nabe oder zum Fahrzeug passen, oder die Verwendung von fahrzeugfremden und somit nicht zugelassenen Kompletträdersätzen können ursächlich sein.

Für den Rad- und Reifenwechsel rät die Polizei generell: Die Vorgaben und Anleitungen in der Bedienungsanleitung der Fahrzeughersteller sind unbedingt zu beachten. Aus der Bedienungsanleitung und aus den Herstellerunterlagen kann man auch die vorgeschriebenen Drehmomente entnehmen. „Beachten Sie, dass bei Sonderrädern sowie bei Winter- und Sommerreifen oft unterschiedliche Radschrauben beziehungsweise Radmuttern zu verwenden sind. Zwingend erforderlich für Ihre Sicherheit ist, dass nach einer Fahrstrecke von etwa 50 Kilometern das Anzugsdrehmoment nochmals überprüft wird.“ Beschädigte Teile müsse man erneuern. Radschrauben oder Radmuttern müssen frei von Korrosion und Schmutz sein. Abgenommene Reifen sollten stets vor Einlagerung entsprechend gereinigt und auf Schäden überprüft werden.

Grundsätzlich sollten Reifen nur von Sachkundigen gewechselt werden. „Erkundigen Sie sich gegebenenfalls beim Fachbetrieb Ihres Vertrauens. Reifen sind die einzige und wichtigste Verbindung zwischen Fahrzeug und Fahrbahn“, heißt es von den Beamten. (mit nr)

Wer hat etwas beobachtet? Hinweise nimmt das Polizeipräsidium Schwaben Nord unter der Telefonnummer 0821 3230 entgegen.

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