Der Beschluss des Werkausschusses ist nachvollziehbar, aber setzt ein falsches Signal.
Wenn einem plötzlich gekündigt wird, ist das schrecklich. Unverschuldet den Arbeitsplatz zu verlieren – diese Erfahrung wünscht man niemandem. Der Beschluss des Werkausschusses, die freie Stelle bei den Neuburger Stadtwerken ohne viel Aufsehen einfach einem der gekündigten Mitarbeiter anzubieten, ist menschlich also durchaus nachvollziehbar. Und die Stelle sei demjenigen auch von Herzen vergönnt! Trotzdem ist die Entscheidung der Ausschussmitglieder in Anbetracht der aktuellen Situation falsch. Ohnehin fragt man sich, warum die Stelle bei einer so hohen Fördersumme bislang nicht besetzt war oder wieso sie als zusätzliche Sparmaßnahme nicht ebenfalls gestrichen wird.
Wie der Kommunale Arbeitgeberverband unserer Zeitung auf Nachfrage mitteilte, sind öffentliche Arbeitgeber weder zur internen noch zur externen Ausschreibung verpflichtet. Und es mag auch stimmen, dass der ausgewählte Mitarbeiter der am besten geeignete aus dem Kreis der betriebsbedingt gekündigten Mitarbeiter ist – doch das Vorgehen hinterlässt einen üblen Nachgeschmack. Vor allem gegenüber den gekündigten Kollegen ist es wenig fair. Man hätte ihnen zumindest die Chance geben müssen, sich zu bewerben.
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