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  3. Stengelheim: Grundstücke in Königsmoos: Wie groß dürfen Zäune und Mauern sein?

Stengelheim
12.10.2021

Grundstücke in Königsmoos: Wie groß dürfen Zäune und Mauern sein?

Wie hoch sollen Gartenzäune und Mauern in Königsmoos künftig sein? Dieses Thema beschäftigt aktuell den Gemeinderat.
Foto: Angelika Warmuth/dpa (Archiv)

Plus In Königsmoos gibt es Grundstücke, die sich mit ihren wuchtigen Zäunen und Mauern wie „Alcatraz“ von außen abschotten. Wie der Gemeinderat "übermäßige Umzäunungen" entgegenwirken will.

Es geht in Richtung Auslegung: Den Entwurf des Bebauungsplans „Wohn-, Geschäfts- und Gesundheitspark Stengelheim“ billigten die Königsmooser Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung. Am 19. Oktober wird er voraussichtlich ausgelegt, sechs Wochen lang läuft im Anschluss die erste Beteiligung der Öffentlichkeit.

Wie berichtet, soll das Baugebiet durch eine Arztpraxis mit Apotheke der medizinischen Versorgung in Klingsmoos dienen, geplant sind ferner Büro- und Geschäftsräume sowie rund 30 Wohnungen. Weil Praxen höhere Räume benötigten, werde das vordere Gebäude etwa einen Meter höher als die beiden reinen Wohngebäude, erklärte Bürgermeister Heinrich Seißler. Zwei unbeleuchtete Werbeanlagen sind an dem Gebiet geplant. An den Gebäuden selbst sind Werbeanlagen oder Beschriftungen nur bis zum ersten Obergeschoss zulässig. Die Zufahrt von der Ingolstädter Straße (gegenüber Edeka) ist mit zwölf Metern Breite relativ großzügig bemessen, jene von der Schrobenhausener Straße aus soll deutlich schmäler werden.

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