Am 1. Juli nimmt die von den Freien Wählern durchgesetzte Härtefallkommission ihre Arbeit auf. „Ab dann können Bürger, die in den Jahren 2014 bis 2017 Straßenausbaubeiträge bezahlt und dadurch eine besondere Härte erfahren haben, einen Antrag auf Erstattung stellen“, freut sich Staatssekretär Roland Weigert. Die Staatsregierung hat einen entsprechenden Härtefallfonds eingerichtet und eine unabhängige Kommission eingesetzt, die über die Verteilung von Strabs-Rückzahlungen entscheidet. Insgesamt sehen 50 Millionen Euro für Rückerstattungen an besonders hart betroffene Bürger zur Verfügung. „Oft mussten Grundstückseigentümer existenzbedrohend tief in ihre Tasche greifen, um für Straßensanierungen aufzukommen. Jetzt aber können sie endlich für einen Teil ihrer Kosten entschädigt werden“, wird Weigert in einer Pressemitteilung zitiert.
Straßenausbau