Keine Bong, die unterm Fenster stand. Keine Drogen, die zwischen Kissen steckten. Nicht einmal Papes lagen auf der Couch: Die Wohnung des Angeklagten, schildert ein Zeuge der Ingolstädter Kripo vor Gericht, sei sauber, sei vollkommen unauffällig gewesen. „Es war keine Wohnung der typischen Betäubungsmittel-Szene.“ Trotzdem sprach das Neuburger Schöffengericht den 34-Jährigen schuldig, in zwei Fällen mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Und das hat Gründe.
Prozess in Neuburg