Mehr Bürgerfreundlichkeit und weniger Bürokratie: Am 1. Januar 2025 führt der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen das digitale Baugenehmigungsverfahren ein. Anträge und Unterlagen zu bau- und abgrabungsrechtlichen Verfahren können dann digital eingereicht werden. Wichtig: Anders als bisher sind die Anträge direkt beim Landratsamt einzureichen. Dies gilt sowohl für digitale als auch weiter mögliche papiergebundene Anträge.
„Die Digitalisierung ist eine Riesenchance – für die Bürgerinnen und Bürger genauso wie für uns als Landkreis und unsere Kommunen. Dank des digitalen Verfahrens können Anträge rund um die Uhr gestellt und viel einfacher bearbeitet werden“, freut sich Landrat Peter von der Grün. Eingereicht werden Bauanträge dann jederzeit digital über einen Online-Assistenten. Das System erkennt auch, wenn der Antrag unvollständig ist und bittet um Ergänzung. Peter von der Grün: „Das spart Zeit und Nerven, denn so muss künftig seltener von uns nachgefordert werden.“ Zudem können sich Bürgerinnen und Bürger auf dem Laufenden halten, sie sehen den aktuellen Stand ihres Antrags.
Landkreis Neuburg-Schrobenhausen digitalisiert Bauanträge ab 2025
Für Bauwerber ergibt sich eine grundlegende Änderung: Sämtliche Antragsunterlagen sind nicht mehr bei der eigenen Gemeinde, sondern künftig direkt beim Landratsamt einzureichen. Selbstverständlich bleibt auch weiterhin die Option bestehen, Anträge und Unterlagen in Papierform einzureichen. Die Gemeinde wird anschließend vom Landratsamt über den jeweils eingereichten Antrag informiert und um eine Stellungnahme gebeten.
Die entsprechenden Links werden zum 1. Januar 2025 auf der Internetseite des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen veröffentlicht. Eine Einreichung digitaler Dokumente (z. B. als PDF) per E-Mail an das Landratsamt stellt keine wirksame Antragstellung dar. Für Verfahren, bei denen die abschließende Entscheidung durch die örtlich zuständige Kommune getroffen wird, erfolgt die Antragstellung weiterhin in Papierform direkt über die Gemeinde. Dies gilt für:
- Bauanträge/Abgrabungsanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren
- Isolierte Ausnahmen, Befreiungen oder isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
- Anzeigen zur Beseitigung
Bauanträge nicht mehr bei den Kommunen, sondern beim Landratsamt einreichen
Ab dem 1. Januar 2025 reicht es zudem aus, nur noch eine Ausfertigung der Unterlagen einzureichen, anstatt der bisher erforderlichen drei. Nur eines bleibt beim Alten: Den Genehmigungsbescheid erhalten Bauwerber noch in Papierform. Und erster Ansprechpartner zur Beratung vor Ort bleiben die Kommunen.
Das neue Verfahren gilt nur für Bauvorhaben in den Landkreis-Gemeinden und in der Stadt Schrobenhausen. Für Projekte innerhalb der Stadt Neuburg (mit Stadtteilen) gilt dies nicht! Die Stadt Neuburg ist eigenständig für die Durchführung von Baugenehmigungsverfahren innerhalb des Stadtgebiets zuständig.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen gibb es auf der Homepage des Landkreises. Für Fragen steht auch das Landratsamt zur Verfügung - per Mail an digitalesbauamt@neuburg-schrobenhausen.de oder telefonisch unter 08431/57-309. (AZ)
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