Das Landgericht München II hat im Finanzskandal rund um das Bistum Eichstätt die Staatsanwaltschaft mit Nachermittlungen beauftragt. Das erklärte ein Justizsprecher am Mittwoch. Es gehe um die Prüfung etwaiger Vermögensnachteile im Sinne des Untreuevorwurfs.
Eichstätt