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Neuburg: Tipp des Pflegestützpunkts: Zuschüsse für Hilfsmittel in der Pflege

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Tipp des Pflegestützpunkts: Zuschüsse für Hilfsmittel in der Pflege

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    Pflegebedürftige erhalten bis zu 40 Euro pro Monat für Hygienematerial von der Pflegekasse erstattet.
    Pflegebedürftige erhalten bis zu 40 Euro pro Monat für Hygienematerial von der Pflegekasse erstattet. Foto: Barbara Gindl, dpa

    Hilfsmittel sind ein weitreichender Begriff, der in der Medizin, der Rehabilitation, der sozialen Teilhabe, aber auch in der Pflege verwendet wird. Es gibt eine Vielzahl von Hilfsmitteln wie beispielsweise ein Rollator oder ein Rollstuhl, die durch ein Rezept vom Hausarzt verordnet werden können. Aber auch Desinfektionsmittel, Einmalbettschutzeinlagen bei Inkontinenz, Mundschutz, Einmalhandschuhe oder Schutzschürzen für die Kleidung zählen dazu. Der Pflegestützpunkt Neuburg-Schrobenhausen erklärt, unter welchen Gegebenheit es dafür Zuschüsse gibt.

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