Auch Roller-Scooter brauchen Schilder
Ab 1. März gibt es für Mofas ein neues Kennzeichen. Wer das noch braucht
Ende Februar wird wieder heftig in den Garagen und Kellern geschraubt. Denn ab dem 1. März 2019 ist die Farbe der neuen Mofa-Schilder grün statt bisher blau. Wer dann noch mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr und macht sich außerdem strafbar.
Ein neues Schild, ein Jahr lang gültig, ist für etwa 55 bis 130 Euro bei den Versicherungskaufleuten zu haben. Der Haftpflichtschutz für Zweiräder leistet bei finanziellen Ansprüchen von Geschädigten nach einem Unfall Schadenersatz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), stellt klar, dass für alle motorisierten Zwei- und Vierräder bis zu 50 Kubikzentimetern Hubraum ein Versicherungsschild Vorschrift ist. Das gilt für Mofa und Leichtmofa, Moped oder auch Kleinkrafträder (Mokick und Roller) und sogar für Krankenrollstühle und Roller-Scooter, wenn sie schneller sind als 6 Stundenkilometer. Wird ein dreirädriges Kleinkraftrad oder vierrädriges Leicht-Kfz (nicht zu verwechseln mit einem so genannten Quad), beide mit Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern, mit Mofa-Kennzeichen gefahren, kostet die Versicherung einen deutlichen Freizeitspaß-Zuschlag von etwa 20 bis 30 Euro pro Jahr. Auch für die so- genannten S-Pedelecs, die rein elektrisch ohne Muskelkraft über 6 Stundenkilometer oder mit Tretunterstützung bis maximal 45 Stundenkilometer schnell sein können, ist ebenfalls eine gesonderte Haftpflichtversicherung und ein neues Versicherungskennzeichen notwendig. Bei der Schilderausgabe wird die Technik nicht kontrolliert.
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