Ein Sachverständiger sollte sich mit einer Wand in der Güllegrube befassen. Ein Gutachter sollte die Sauberkeit der Finger der toten Frau untersuchen. Ein Fachmann sollte prüfen, wie feste Gülle-Bestandteile unter ihre Kleidung gekommen sein könnten. Zeugen sollten nochmals ganz speziell über einen schwarzen Eimer befragt werden, der auf einem Foto vom Ort des Geschehens beim grünen Traktor zu sehen war, auf einem anderen Foto nicht. Immer wieder beschäftigte die Verteidigung im sogenannten Birkhausener Gülle-Prozess das Gericht mit Beweisanträgen. An einem Prozesstag waren es nicht weniger als zehn solcher Anträge, insgesamt 60. Was will die Verteidigung mit dieser Flut an Anträgen bezwecken?
Birkhausen