Ein morgendlicher Blick in den Briefkasten dürfte die Verwirrung perfekt gemacht haben. Viele Rieser haben dort unlängst die Prospekte mehrerer Discounter gefunden. Darin angepriesen: Böller, Raketen und anderes Feuerwerk. Erlaubt ist deren Verkauf laut eines Beschlusses der Bundesregierung allerdings nicht. Die Werbung wurde wohl mit erheblichem Vorlauf gedruckt, zumindest wird sie nun auf den Internetseiten der Discounter revidiert. Aber was ist nun erlaubt in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar? Ein Überblick.
Nördlingen