Diskussion über die Situation der Rieser Pflegeeinrichtungen
Anlässlich des Internationalen Tages der Pflege treffen sich Vertreter im Landratsamt, um unter anderem über die Anwendung freiheitseinschränkender Maßnahmen zu sprechen.
Der Internationale Tag der Pflege wird jährlich am 12. Mai begangen. In diesem Jahr wirft das Coronavirus ein besonderes Schlaglicht auf die Bedeutung der professionellen Pflege – auch im Ries. Im Landratsamt Donau-Ries trafen sich am Dienstag Vertreter der stationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen, um über die aktuelle Situation in den Einrichtungen zu diskutieren.
Insbesondere die Anwendung freiheitseinschränkender Maßnahmen während der Corona-Pandemie wurde unter Beteiligung des stellvertretenden Direktors des Amtsgerichts Nördlingen, Herrn Gerhard Schamann, ausführlich besprochen, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Die Willens- und Fortbewegungsfreiheit einzuschränken sei rechtlich gesehen immer begründungsbedürftig, unabhängig von Umfang und Intensität der Einschränkung, und stehe unter Richtervorbehalt, so das Landratsamt weiter. Gemeinsames Ziel sei es, diese Entscheidungsprozesse über die Notwendigkeit solcher Maßnahmen wie etwa Bauchgurte, Bettgitter oder verschlossene Türen zu verbessern und auf ein unumgängliches Minimum zu reduzieren. „Bei aller derzeit gebotener Vorsicht ist die selbstbestimmte Lebensführung ein hohes Gut“, teilt die Behörde mit.
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