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Ehrenamt
26.11.2017

Ausgezeichnet als „Partner der Feuerwehr“

Die bei der Ehrung anwesenden Firmenvertreter (von links) Axel Güthner, Michael Maurer, Erwin Taglieber, Ralf Preißer, Roswitha Fingerhut, Joachim Neuner, Jürgen Lessmann, Wolfgang Oswald, Bürgermeisterin Petra Wagner, Hubert Wagner, Marion Schlackl, Kreisbrandinspektor Thomas Fink, zweiter Kommandant Thomas Foltin und erster Kommandant Daniel Härtle.
Foto: Peter Tippl

Firmenchefs gewürdigt, weil sie unter anderem Einsätze während der Arbeitszeit tolerieren - zum Wohl der Allgemeinheit.

„Besondere Auszeichnungen für besondere Gäste“ überschrieb Oettingens Bürgermeisterin Petra Wagner den Festakt im Feuerwehrgerätehaus, zu dem etwa 15 Vertreter ortsansässiger Unternehmen und Einrichtungen eingeladen waren, die das Feuerwehrwesen in der Wörnitzstadt aktiv unterstützen und als „Partner der Feuerwehr“ ausgezeichnet wurden. Wenn ein Zimmermann bei Alarmierung das Dach verlässt und zum Gerätehaus eilt oder wenn ein Mitarbeiter im Eisenwarenhandel bei Aufheulen der Sirene zum Einsatz fährt, geschieht das zum Schutz der Bevölkerung, zum Schutz von Hab und Gut, im Zeichen der Hilfsbereitschaft für den Nächsten. Diese Einsätze der Unternehmensmitarbeiter während der Arbeitszeit tolerieren etliche Firmen, die dazu meist auch noch die Feuerwehr mit Sach-, Material- oder Finanzmittel unterstützen.

Für diese Unterstützung wollte die Freiwillige Feuerwehr Oettingen Dank und Anerkennung aussprechen und hat die Initiative „Partner der Feuerwehr“ gestartet. Zu einem Festakt konnten Bürgermeisterin Petra Wagner und die Kommandanten Daniel Härtle und Thomas Foltin etliche Firmenchefs oder deren Vertreter willkommen heißen. Neben der Führungsmannschaft der Wehr, zahlreichen Aktiven und Helfern, seien laut Wagner die Arbeitgeber in und um Oettingen „die besonderen Gäste“ des Abends, denn diese unterstützen aktiv das ehrenamtliche Engagement der Feuerwehr. Immens wichtig sei die hohe Leistungsfähigkeit der Oettinger Wehr, gewährleistet durch einen optimal aufgestellten Fuhrpark und dazu unverzichtbar die ehrenamtlich Dienstleistenden. Diese müssten bei Übungen und Einsätzen Beruf, Familie und Ehrenamt in Einklang bringen. Zwar regle das Brandschutzgesetz die Einsatzzeiten während der regulären Arbeitszeit, jedoch müssen die Unternehmen und Arbeitgeber die Einsatzkräfte freistellen.

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