
Winter
Fliegende Eisbrocken als Gefahrenquelle

Warum von Lkw stammende „Flugkörper“ oft ein Fall für die eigene Versicherung sind
Das Tief „Angela“ lässt es durch seine Frosttemperaturen und Schneeverwehungen auch bei uns immer wieder krachen. Eine von vielen Autofahrern oft unterschätzte Gefahr sind von Lkw-Dächern, aber auch von Pkw sausende Eisplatten, die in diesen Wintertagen zu den unangenehmsten Plagen der anderen Verkehrsteilnehmer zählen.
Zur Empörung geschädigter Autofahrer kommen die Fahrer – oder vielmehr ihre Haftpflichtversicherung – meist auch noch ungeschoren davon, weil häufig Zeugen fehlen. Denn wenn eine Eis- und Schneeladung den nachfahrenden oder überholenden Pkw trifft, hat der Fahrer mit anderen Problemen zu kämpfen, als sich ein Nummernschild einzuprägen, schildert Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), die normale Panik-Situation. Und einen Lkw oder Pkw nach ein paar Kilometern zu stellen, ist meist sinnlos, da der Fahrer sein Versäumnis – nämlich das Wagendach sauber zu halten – einfach abstreiten kann. Die Eisplatte hat sich ja zum Leidwesen der Geschädigten schon vorher beim Fahren gelöst.
Hier kann also in der Regel nur die eigene Versicherung helfen: „Verursachte Glasschäden deckt die eigene Teilkasko ab, Blechschäden die Vollkasko“, berichtet Karl Aumiller. „Aber wenn die Vollkasko zahlt, kann es durch die Rabattrückstufung in den Folgejahren richtig teuer werden. Glück im Unglück hat meist dann nur jemand, der geistesgegenwärtige Zeugen an Bord hat.“
In diesen Wintertagen lautet daher der praktische Rat: Abstand insbesondere zu Lastwagen halten und sie möglichst nicht in Außenkurven überholen. (pm)
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