
Mordprozess: Verteidigung hält Richter für befangen

Plus In Augsburg wird der Prozess gegen einen Rieser Landwirt fortgesetzt. Er soll seine Ehefrau ermordet haben.
Die Zeugen sind vernommen, die Sachverständigen haben (fürs Erste) ihre Gutachten vorgetragen – dennoch scheint es, als gehe es im Verfahren um eine tote Bäuerin aus dem Kreis Donau-Ries jetzt erst so richtig los. Nicht weniger als einen Befangenheitsantrag gegen einen Richter, ein Wortgefecht zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung sowie mehrere neue Beweisanträge gab es am jüngsten Verhandlungstag.
Richter soll von „Getöteter“ gesprochen haben
Mitten drin verfolgt der 55-jährige Ehemann der Toten das Geschehen aufmerksam – ihm wird vorgeworfen, seine Frau ermordet zu haben. Um ihn herum tut sich allerlei. Zunächst ist es der beisitzende Richter Thomas Junggeburth, der von der Verteidigung mit einem Befangenheitsantrag belegt wird. Begründung, so Rechtsanwalt Nico Werning: An mindestens drei Stellen habe der Richter im Prozessverlauf im Falle des Opfers von der „Getöteten“ gesprochen. Damit, so Werning, zeige Junggeburth seine Voreingenommenheit gegenüber dem Angeklagten: Diese Wortwahl zeige, dass Junggeburth einen möglichen Unfalltod nicht in Betracht ziehe. Staatsanwalt Michel Nißl erachtete den Begriff dagegen nicht als eindeutig wertend. Man könne im allgemeinen Sprachgebrauch auch bei einem Unfall von „getötet“ reden. Das Gericht hat nach Worten der Verteidigung 14 Tage Zeit, über diesen Befangenheitsantrag zu entscheiden und gegebenenfalls einen anderen Richter zu berufen.
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