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Prozess: Haftstrafe für falschen Staatsanwalt

Prozess

Haftstrafe für falschen Staatsanwalt

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    Auch solche Heftchen mit der Aufschrift „Deutsches Reich Reisepass“ sind bei sogenannten „Reichsbürgern“ schon gefunden worden.
    Auch solche Heftchen mit der Aufschrift „Deutsches Reich Reisepass“ sind bei sogenannten „Reichsbürgern“ schon gefunden worden.

    Nächste Runde im Strafverfahren gegen Steffen P.: Der 55-Jährige, er bezeichnet sich selbst als Oberreichsanwalt des Deutschen Reiches, wurde jetzt wegen Urkundenfälschung und missbräuchlicher Verwendung von Berufsbezeichnungen vom Augsburger Amtsgericht erneut zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Der Angeklagte, geboren in Riesa, wohnhaft in Buttenwiesen, wird der sogenannten „Reichsbürgerszene“ zugerechnet, was er selbst von sich weist. Er sieht sich selbst, so machte er dem Gericht klar, als Repräsentant des nach wie vor existierenden Deutschen Reiches, das weiterhin handlungsfähig sei. Die Legitimation der Schöffenkammer um Richter Dominik Wagner stritt Steffen P. für sich ebenso ab wie die Zuständigkeit von Staatsanwältin Wagner (mit dem Richter nicht verwandt). Das Gericht bezeichnete er – ganz in Schwarz gekleidet und lässig lächelnd im Stuhl sitzend – als „Firma“. Aus seiner Ansicht vom weiterhin bestehenden Deutschen Reich hatte der Angeklagte für sich das Recht abgeleitet, Dokumente wie Ausweise, Reisepässe, Diplomatenausweise oder Führerscheine anfertigen zu lassen und an Sympathisanten zu verkaufen. Als er mit seinem Ansinnen bei der Bundesdruckerei abblitzte, fand er in einem Selbstständigen aus seiner Heimatgemeinde einen geeigneten Helfer. Bei einer Durchsuchung bei dem 64-Jährigen hatte die Polizei eine Datei mit einer Liste gefunden, auf der rund 650 Aufträge für diverse Dokumente verzeichnet waren. Der Angeklagte stritt nicht ab, diese Dokumente in Auftrag gegeben zu haben. Auch, dass er in 213 Fällen, die jetzt verhandelt wurden, für die Dokumente 4600 Euro eingenommen hatte, war unbestritten.

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