Männlich, weiblich, divers: Wie sich das dritte Geschlecht auf das Ries auswirkt
Plus Nachdem im Geburtsregister eine dritte Geschlechtsoption möglich ist, müssen Betriebe ihre Stellenausschreibungen anpassen. Das sagen Experten in der Region.
Die Anzeigenlandschaft hat sich spürbar verändert – hinter vielen Stellenanzeigen findet sich der Zusatz m/w/d, der für männlich/weiblich/divers steht. Divers bedeutet geschlechtslos, also keinem der beiden anderen Geschlechter männlich oder weiblich zuzuordnen. So finden sich denn auch in unserer Zeitung gehäuft Stellenanzeigen von der Haushaltshilfe bis zum Baggerfahrer, vom Logopäden bis zum Maschinenführer mit dem neuen Zusatz.
Das dritte Geschlecht: Gesetz seit 1. Januar
Hintergrund ist ein Gesetz, das seit dem 1. Januar dieses Jahres Wirkung hat. Es wurde im Oktober 2017 beschlossen vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichtes und besagt, dass im Geburtenregister eine dritte Eintragsmöglichkeit wie „inter“ oder „divers“ für Menschen beschlossen werden muss, die biologisch weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind. Generell wurde das Gesetz begrüßt, da es die Offenheit unserer Gesellschaft unterstreicht. Arbeitsrechtler leiteten nun daraus ab, dass es unter anderem in der Arbeitswelt konkret umgesetzt werden muss, zum Beispiel bei Kleidervorschriften oder Minderheitenquoten wie bei der Zusammensetzung des Betriebsrates. Und nun eben auch bei Stellenanzeigen.
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