
Anfängliche Verwirrung im Kino: Was Betreiber über die 3G-Regel berichten

Plus Seit dem 23. August gilt im Landkreis: Nur Geimpfte, Genesene und Getestete bekommen Zutritt zu bestimmten Geschäften. So läuft es seitdem für die Betriebe.
Bei einer Inzidenz über 35 gelten seit vergangener Woche strengere Corona-Regeln in Bayern. Der Besuch von Innengastronomie, Friseur, Theater oder dem Fitnessstudio ist nur noch denen möglich, die entweder geimpft beziehungsweise von einer Covid-Erkrankung genesen sind oder einen negativen Test vorlegen können. Im Landkreis Donau-Ries lag der Inzidenzwert bereits bei der Verkündung über dem Richtwert, die Vorschrift trat also sofort in Kraft. Mittlerweile löst sich die Regierung von der Inzidenz, doch vor einer Woche sorgte die neue Regel für Startschwierigkeiten und Verwirrung.
So auch im Kino Movieworld Nördlingen. Als dort am vergangenen Montag einige Kinder auftauchten, kam es zu Problemen, wie Besitzerin Marion Böhm schildert: „In den Nachrichten wurde bereits berichtet, dass Schulkinder auch in den Ferien von der Testpflicht befreit werden. Jedoch hatten wir noch keine offizielle Bestätigung für die Regelung vorliegen, wir mussten also alle ungeimpften Kinder wegschicken, da gab es mächtig Gegenwind.“
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