Ein Abend im März 2020 in Nördlingen. Drei junge Männer stehen an einer Haltestelle, ein Anwohner fühlt sich von der Gruppe gestört und fordert die drei auf, zu gehen. Doch das tun sie nicht. Der Mann geht zurück in sein Haus und holt eine als solche nicht erkennbare Schreckschusspistole. Anschließend soll er die Männer beleidigt und einem der drei sogar gedroht haben, ihn zu erschießen – so jedenfalls lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft Augsburg gegenüber einem 41-Jährigen aus Nördlingen. Der Fall kam zur Verhandlung vor dem Nördlinger Amtsgericht, weil der Angeklagte und sein Anwalt Heiko Loder Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatten. Wieso?
Nördlingen