
Stadt entlastet Nördlinger Betriebe um kleinen Betrag

Die Stadt Nördlingen verzichtet auf Sondernutzungsgebühren für Einzelhandel und Gastronomie. Wie hoch diese sind und wofür sie anfallen.
Die Stadt Nördlingen verzichtet auch im Jahr 2021 darauf, Sondernutzungsgebühren für Gastronomie und Einzelhandel zu erheben. Diese fallen zum Beispiel für das Nutzen von Stühlen und Tischen auf öffentlichem Grund an. Einzelhandelsgeschäfte müssen diese Gebühr unter anderem für Verkaufsstände auf öffentlichem Grund errichten.
Bereits 2020 erließ die Stadt die Gebühren. Wie Jürgen Landgraf, Leiter des Ordnungsamtes, auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilt, handelt es sich insgesamt um einen Betrag in Höhe von 15.000 Euro pro Jahr. Knapp 100 Betriebe seien von dem Erlass betroffen. Somit sollen diese Nördlinger Betriebe um einen kleinen Betrag entlastet werden. (jltr)
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