
Wie Corona die Arbeit am Amtsgericht Nördlingen beeinflusst

Plus Staatsanwaltschaft und Gerichte müssen viele Fälle abarbeiten, weshalb so manches Verfahren schriftlich statt mündlich durchgeführt wird. Das ist nicht erst seit der Pandemie möglich.
Fallen Strafbefehle momentan Corona-bedingt niedriger aus, um die Zahl der Einsprüche und damit der Verhandlungen gering zu halten? Gerhard Schamann, Strafrichter und Bereichsleiter der Strafabteilung am Amtsgericht Nördlingen, sprach jüngst in einem Prozess von einem „Corona-Bonus“ bei Strafbefehlen im Allgemeinen.
Er habe beobachtet, dass die Geldstrafen in den Schriftstücken derzeit am unteren Ende der sonst üblichen Anzahl an Tagessätzen lägen, sagte er. Wegen Corona habe die Justiz momentan viele Verfahren abzuarbeiten, deshalb wolle man den Angeschuldigten in einem Strafbefehlsverfahren momentan „ein günstiges Angebot“ machen, so scheint es. Er nenne das den „Corona-Bonus“, sagte Schamann. Nehme ein Beschuldigter den schriftlichen Strafbefehl nicht an, sondern bestehe er auf einer mündliche Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme, so müsse er „nach der derzeit herrschenden Gepflogenheit mit einer Verurteilung rechnen, die bis zu einem Drittel höher liegt“, so der Richter.
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