Der Plan ist offensichtlich. Der Angeklagte sagt nichts, die Geschädigte – seine Ehefrau – sagt nichts und der Schwiegersohn in spe auch nicht. So sollte die angeklagte gefährliche Körperverletzung unter den Tisch fallen. Nicht einmal einen Anwalt hat sich der Angeklagte für den Termin genommen. Doch dann gerät der Plan ins Wanken: Der künftige Schwiegersohn ist eben nur mit der Tochter der Geschädigten verlobt, nicht verheiratet – womit er das Recht gehabt hätte, die Aussage zu verweigern. Und deshalb muss er vor Gericht aussagen.
Prozess in Nördlingen