Ein Paketbote hat auf seiner Tour im Ries im April vergangenen Jahres in zwei Empfangsbestätigungen die Namen der Empfänger selbst eingetragen. Richterin Katrin Wegele verurteilte ihn in einem Verfahren vor dem Nördlinger Amtsgericht dafür wegen „beweiserheblicher Datenfälschung“. Doch sowohl sie als auch Staatsanwältin Katharina Horn zeigten Verständnis für die Tatumstände, sprich den enormen Druck durch Arbeitspensum und Vorgesetzte, den der Angeklagte glaubhaft schilderte.
Nördlingen