Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Nördlingen
  3. Prozess in Nördlingen: Reichsbürger wollen als Richter und Anwalt verkleidet ins Gericht

Prozess in Nördlingen
07.06.2016

Reichsbürger wollen als Richter und Anwalt verkleidet ins Gericht

Skurrile Szenen spielten sich vor dem Nördlinger Amtsgericht ab.
Foto: Wolfgang Widemann (Archiv)

Skurrile Szenen spielten sich vor dem Nördlinger Amtsgericht ab. Ein 62-Jähriger "Reichsbürger" saß auf der Anklagebank - und seine Gesinnungsfreunde wollten ihn unterstützen.

Mehrere Polizisten verfolgen das Verfahren – in zivil als Zuschauer sowie uniformiert neben dem Staatsanwalt, aber auch auf der Anklagebank nimmt vorsichtshalber ein Beamter Platz. Direkt vor dem Gerichtssaal und am Einlass des Nördlinger Amtsgerichts sind weitere Beamte und Wachtmeister postiert. Doch warum diese Sicherheitsvorkehrungen bei einem Prozess, der sich „nur“ um einen versuchten Betrug im sechsstelligen Bereich dreht?

Die Antwort liegt bei dem 62-jährigen Angeklagten, einem gebürtigen Wertinger, der inzwischen in Kempten wohnt. Er gehört zu der Gruppierung „Reichsbürger“, die behauptet, dass die Bundesrepublik nicht existiere. Er lehnt nicht nur die Gesetze ab, nein, auch seinen eigenen Namen. Die Szene, die ihren Schwerpunkt in den neuen Bundesländern hat, sorgte Anfang des Jahres in Kaufbeuren für tumultartige Szenen. Die Angeklagte hatte zur Verhandlung rund 20 Bekannte mitgebracht, die Gerichtsakte vom Tisch der Richterin gestohlen und den Prozess vor dem Urteilsspruch verlassen. Ähnliches sollte sich in Nördlingen keinesfalls wiederholen. Der Leiter der Polizeiinspektion Nördlingen, Walter Beck, sagt im Gespräch mit unserer Zeitung: „Wir wurden vom Gericht verständigt, dass es zu Ausschreitungen kommen könnte.“

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

08.06.2016

Ein 69-jähriger Rentner war mit einer Robe als Richter verkleidet, ein 52-jähriger Mann gab sich als Staatsanwalt aus. Was sie im Gerichtsgebäude vorhatten, war nicht bekannt....Reichsbürger wollen als Richter und Anwalt verkleidet ins Gericht.

.

Wie weit ist dies GESCHÜTZT, .... Kleidung .... Name .... Richter,Staatsanwalt ?

Was für eine Art von Richter .... Staatsanwalt, von wo .... für was ? .... wohlmöglicher weise, gibt es keinen Straftatbestand .... ?

.

§ 132 Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

08.06.2016

Rund drei Wochen später faxte der 62-jährige „Reichsbürger“ einen zweiten Schuldschein an das Geldinstitut....

.

Schuldschein ? .... Steigerung bei angemessenen IQ = GUTSCHRIFT ;-)