Die Stadt Nördlingen verzichtet auch im Jahr 2021 darauf, Sondernutzungsgebühren für Gastronomie und Einzelhandel zu erheben. Diese fallen zum Beispiel für das Nutzen von Stühlen und Tischen auf öffentlichem Grund an. Einzelhandelsgeschäfte müssen diese Gebühr unter anderem für Verkaufsstände auf öffentlichem Grund errichten.
Nördlingen