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Zwölf Stämme: Vier Kinder können zu den Eltern zurück

Zwölf Stämme

Vier Kinder können zu den Eltern zurück

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    Vier Kinder der Sekte Zwölf Stämme können wieder zu ihren Familien zurückkehren.
    Vier Kinder der Sekte Zwölf Stämme können wieder zu ihren Familien zurückkehren. Foto: Ronald Hummel

    Der bisher verschwundene 13-jährige Bub der Sekte „Zwölf Stämme“ aus Klosterzimmern hat sich mit seinen Eltern gestern an das Oberlandesgericht (OLG) in Augsburg gewandt, um dort eine Aufhebung der Entscheidung des Nördlinger Familiengerichts zu erreichen. Näheres dazu war zunächst noch nicht bekannt.

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