Toter Bub in Bopfingen: Urteil gegen die Mutter (37) gefallen
Nachdem der Lebensgefährte zu 14 Jahren Haft verurteilt worden ist, soll nun auch die Mutter ins Gefängnis. Ihr zweijähriger Sohn starb an den Folgen einer Misshandlung.
Ein Bub aus Bopfingen ist an den Folgen schwerer Misshandlung gestorben. Nachdem der Lebensgefährte der Mutter vom Ellwanger Landgericht zu einer 14-jährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden ist, klagte die Staatsanwaltschaft auch sie an. Nun hat das Schöffengericht am Ellwanger Amtsgericht ein Urteil gefällt.
Auch die Mutter muss ins Gefängnis, und zwar für zwei Jahre und neun Monate. Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Norbert Strecker sah das Nichthandeln der Mutter als ähnlich schlimme Tat wie die Misshandlungen selbst an. Der Vorwurf lautete Misshandlung Schutzbefohlener durch Unterlassen. Das Gericht sah es ähnlich, wie Oberstaatsanwalts Dirk Schulte in seinem Plädoyer.
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