Nicht weiter auf seiner Betriebsleiter-Erlaubnis für ein neu gegründetes Tochterunternehmen beharren will ein 68-jähriger Geschäftsführer eines Nördlinger Bahnunternehmens. Der Mann, beziehungsweise die Gesellschaft, für die er tätig ist, hatte vor dem Augsburger Verwaltungsgericht gegen die Nicht-Fortschreibung dieser Erlaubnis geklagt. Nachdem das Gericht bei der Verhandlung im August hatte erkennen lassen, dass es Zweifel an der Berechtigung dieser Klage sehe, hatte sich der Kläger eine Zeit zur Beratung mit seinen Gesellschaftern erbeten.
Augsburg/Nördlingen
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