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Holzkirchen
18.11.2023

Als in Holzkirchen Todesurteile am Galgen verhängt wurden

Gedrucktes Todesurteil für Sebastian Schack von 1729.
Foto: Gerhard Beck

Plus An einem Platz des Feldgehölzes zwischen Holzkirchen und Fessenheim stand einst ein Galgen. Die Gemeinde erinnert an das dunkle Kapitel und die damalige Praxis.

Südwestlich von Holzkirchen bei Fessenheim wurde von der Gemeinde Wechingen und dem Verein Rieser Kulturtage eine neue Hinweistafel errichtet, die an den Standort des ehemaligen Galgens von Holzkirchen erinnert. Holzkirchen hatte bis zum Jahr 1811 das Marktrecht. Schon 1444 werden die Jahr- und Wochenmärkte sowie das Hochgericht urkundlich genannt. Über eine Zeit, in der für viele Taten das Todesurteil folgte. In einer Sache legte eine Frau dutzende Male Feuer, insgesamt brannten dadurch 50 Anwesen nieder. 

Zu einem Marktort gehörte ein Rathaus und die Einfriedung der Ortschaft. Auch Tore an den Zufahrtsstraßen in den Markt sind genannt. Hier hatten auch die Handwerkszünfte des Umlandes ihren Sitz. Die Blutgerichtsbarkeit wurde von den Grafen von Oettingen ausgeübt. Das Oberamt Alerheim als Verwaltungssitz hatte in Holzkirchen den Standort des Hochgerichts. Am Rathaus befand sich ein Pranger und am südlichen Ortseingang (direkt im Bereich der heutigen Staatsstraße) lag die sogenannte "Hauptstatt", ein gemauertes Podest, auf dem die Todesstrafe durch Enthauptung mit dem Schwert durchgeführt wurde. Dort war möglichst viel Publikum durchaus erwünscht, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Der Galgen dagegen lag immer außerhalb und abseits. Die zum Tode Verurteilten wurden am Galgen erhängt und oftmals mit Ketten befestigt, damit ihre Überreste noch über Jahre zu sehen waren. 

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