Der Staat muss das Eigentum der Menschen respektieren. Das ist im Grundgesetz in Artikel 14 und 15 geregelt. Dass das Innenministerium nun auf kleine Kommunen zugeht und sie an das Werkzeug erinnert, Eigentümer nicht bewohnter Wohnungen mit Bußgeldern zu bestrafen, geht selbst unter dem Motto „Eigentum verpflichtet“ zu weit.
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