Es sind Äußerungen, die man bisweilen von schwerstkranken und pflegebedürftigen Menschen hört: „Ich würde gerne sterben“ oder „wenn nur endlich Schluss wäre“. Das Bundesverfassungsgericht stellte ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ fest, als es das Verbot der geschäftsmäßigen Suizid-Beihilfe im Jahr 2020 für nichtig erklärte. Seither wird über eine Neuregelung der Sterbehilfe diskutiert, zwei Gesetzentwürfe scheiterten vergangenes Jahr im Bundestag. In den Pflegeeinrichtungen ist das Thema assistierter Suizid aber angekommen.
Nördlingen