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  3. Nördlingen/Donauwörth: Grundsteuer-Erinnerung: Was ist zu tun, wenn das Schreiben mit der Post kommt?

Nördlingen/Donauwörth
02.06.2023

Grundsteuer-Erinnerung: Was ist zu tun, wenn das Schreiben mit der Post kommt?

Wer seine Grundsteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben hat, bekommt erst einmal ein Erinnerungs-Schreiben, bevor die Behörden zu Sanktionen schreiten können.
Foto: Katharina Deubert (Symbolbild)

Zehn Prozent der Hauseigentümer müssen ihre Grundsteuererklärung noch abgeben. Das Finanzamt in Nördlingen informiert erneut über die wichtigsten Vorgänge.

Mit Ablauf des 2. Mai endete die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung in Bayern. Bisher haben rund 90 Prozent der hierzu verpflichteten Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Wer noch nicht abgegeben hat, erhält ab dem 15. Juni 2023 ein Erinnerungsschreiben. Das Erinnerungsschreiben verlängert die Abgabefrist nicht.

Grundsätzlich erhalten alle ein Erinnerungsschreiben, die bisher noch keine Grundsteuererklärung abgegeben haben, obwohl sie hierzu verpflichtet sind. Diese sollte nach Angaben der Finanzbehörden beim zuständigen Amt abgegeben werden. Schließlich sieht die bundesweit geltende Abgabenordnung im Fall von Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe von Grundsteuererklärungen grundsätzlich – wie bei allen Steuern – eine Reihe möglicher Sanktionsmaßnahmen vor, zum Beispiel Verspätungszuschläge. Die Finanzverwaltung wolle jedoch die Tatsache berücksichtigen, dass es sich bei der Grundsteuerreform um neues Recht handelt.

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