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Nördlingen
08.05.2024

Kiffen auf Stabenfest und Mess': Das sind die Regeln

Seit dem 1. April ist in Deutschland der Besitz, private Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Im Bauausschuss ging es jetzt um die Frage, was auf der Mess' gilt.
Foto: Hannes P Albert, dpa

In Deutschland gilt seit dem 1. April ein neues Gesetz für den Cannabiskonsum. Im Bauausschuss des Stadtrates ging es auch um das Nördlinger Freibad.

Das neue Cannabisgesetz ist seit dem 1. April in Deutschland in Kraft. Doch entgegen der Meinung mancher ist das Kiffen deshalb nicht überall legal. Im Bauausschuss des Nördlinger Stadtrates ging es nun um die Frage, welche Regeln bei den anstehenden großen Volkfesten gelten. 

Oberrechtsrätin Nicole Schwarz trug zunächst einmal die Bestimmungen des Bundesgesetzes vor. Demnach darf man Cannabis beispielsweise nicht in Gegenwart von Personen unter 18 Jahren konsumieren, gleiches gilt für Orte in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen oder öffentlichen zugänglichen Sportstätten. Eine Sichtweite sei aber bei einem Abstand von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich dieser Einrichtungen nicht mehr gegeben.

Karten für Cannabis-Konsum: Rechtsrätin warnt deutlich

Im Internet gibt es zahlreiche Karten, auf denen Orte wie beispielsweise Schulen oder Spielplätze rot markiert sind. Ihnen zufolge müsste der Cannabis-Konsum außerhalb dieser Zonen legal sein. Doch Schwarz mahnte deutlich. Die entsprechenden Apps seien nämlich nicht behördlich sondern stammten von privaten Anbietern: "Die dort gekennzeichneten Zonen für den erlaubten oder untersagten Konsum können von den tatsächlich vorhandenen Zonen erheblich abweichen." Was bedeutet: Wer sich auf solche Karten verlässt, ist nicht unbedingt im Recht.

Bei den kommenden Veranstaltungen, unter anderem beim Stabenfest am Wochenende und bei der Nördlinger Mess' nach Pfingsten, werde die Stadt von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, so Schwarz. Man erlasse Verbote für den Konsum von Cannabis innerhalb der Veranstaltungsfläche. Kiffen auf den großen Volksfesten ist damit untersagt. Den Kommunen solle zudem ermöglicht werden, den Konsum von Cannabis dort zu verbieten, wo sich regelmäßig viele Menschen auf engem Raum aufhalten, sagte Schwarz. Noch gebe es die Rechtsgrundlage für die entsprechende Verordnung oder Satzung nicht, doch sie solle noch vor Pfingsten kommen. 

Die Stadt plane, auch beim Freibad auf der Marienhöhe von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Cannabis-Konsum dort ebenfalls zu verbieten, sagte die Rechtsrätin. Oberbürgermeister David Wittner sagte, man wolle Klarheit in Sachen Freibad schaffen. CSU-Stadtrat Dr. Heinrich Richter bedankte sich, dass man sich dem Thema auf seinen Hinweis hin gewidmet habe.

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