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Jugendfußball: Lockerungen für den Nachwuchs

Jugendfußball

Lockerungen für den Nachwuchs

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    U18-Spieler dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch im Herrenbereich spielen.
    U18-Spieler dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch im Herrenbereich spielen. Foto: Klaus Jais

    Der Bayerische Fußball-Verband hat für die Junioren-Saison 2020/21 die Jugendordnung angepasst und den Vereinen mehr Handlungsspielraum beim Einsatz von U20- und U18-Junioren gegeben. Ziel der Neuregelung und des Pilotprojektes ist es, Vereine mit nachhaltiger Jugendarbeit zu unterstützen und den Spielern der betroffenen Jahrgänge mehr Einsatzmöglichkeiten im Heimatverein zu geben. Für U20-Spieler ist dies der Jahrgang 2001, für U18-Spieler der Jahrgang 2003. Durch das neue Spielrecht von A-Junioren in Herrenmannschaften können bereits entsprechend entwickelte Spieler früher im Herrenbereich eingesetzt und gefördert werden. Andererseits gibt es auch Spieler, die für ihre persönliche Entwicklung noch etwas Zeit benötigen. Diese werden wiederum durch die neue U20-Regelung gefördert.

    Florian Weißmann, der Verbandsjugendleiter, klärt auf: „Es geht einerseits um U20-Spieler, also den Jahrgang 2001, der jetzt aus der A-Jugend herausgekommen ist und dem man die Möglichkeit geben will, weiter in der Jugend zu spielen. Dies ist für bis zu drei Spieler pro Spiel weiterhin möglich, allerdings nur beschränkt auf Kreisklasse und Gruppe und nur für Meisterschaftsspiele. Pokalspiele und Hallenmeisterschaften fallen nicht unter diese Regelung.“ Haben U20-Spieler vier Spiele in der Herrenmannschaft absolviert, so sind sie für die Jugend nicht mehr spielberechtigt.

    Die zweite Änderung betrifft U18-Spieler (Jahrgang 2003) in den B-Junioren. Dies betrifft insbesondere Vereine, die keine A-Junioren Mannschaft mehr stellen können. „Damit solche Spieler auch weiterhin Spielpraxis erhalten können, dürfen sie bei den B-Junioren eingesetzt werden, allerdings nur bis zu drei Spieler pro Spiel und nur auf Kreisebene und nur für Meisterschaftsspiele“, erklärt Weißmann.

    Wenn weder eine A-Jugend noch eine B-Jugend vorhanden ist, gibt es für U18-Spieler eine weitere Möglichkeit: Dann dürfen auch Spieler, die noch keine 18 Jahre alt sind, im Herrenbereich eingesetzt werden. Es darf allerdings keine Spielmöglichkeit im Umkreis von zehn Kilometer vorhanden sein, also weder A- noch B-Jugend. Diese Einsatzmöglichkeit ist auf zwei Spieler beschränkt und gilt nur für Spieler, die bereits seit 1. August der Vorsaison beim Verein gemeldet sind. (jais)

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