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Fußball: Vereinswechsel nur zu „Winter-Bedingungen“

Fußball

Vereinswechsel nur zu „Winter-Bedingungen“

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    Christoph Nowak, Vorsitzender des SSV Dillingen, gehörte zur Lösungsarbeitsgruppe „Vereinswechsel“.
    Christoph Nowak, Vorsitzender des SSV Dillingen, gehörte zur Lösungsarbeitsgruppe „Vereinswechsel“. Foto: Jais

    Die vom Bayerischen Fußball-Verband (BFV) infolge der pandemiebedingten Unterbrechung der laufenden Saison 2019/20 eingesetzte Lösungs-Arbeitsgruppe (LAG) „Vereinswechsel“ hat fünf Tage nach den Grundsatzbeschlüssen des Außerordentlichen DFB-Bundestages konkrete Vorschläge zu Vereinswechseln im bayerischen Amateurbereich der Männer und Frauen präsentiert, die für die Vereine im Freistaat ein Höchstmaß an Schutz bieten sollen. Demnach soll es vor einer Fortsetzung der aktuell unterbrochenen Saison auch in der Phase der Corona-Zwangspause ein Wechselfenster innerhalb des etablierten Zeitraums vom 30. Juni bis zum 31. August 2020 geben – allerdings zu den Modalitäten des Winterwechsel-Fensters. Das bedeutet, dass der abgebende Verein dem wechselwilligen Spieler/der wechselwilligen Spielerin grundsätzlich die Freigabe erteilen muss. Andernfalls solle eine sechsmonatige Sperre greifen.

    Bestehen bleibt die Regelung, dass sich ein Spieler/eine Spielerin bis spätestens zum 30. Juni 2020 bei seinem/ihrem Verein abmelden muss. Ebenso unverändert muss der Verein dem Spieler/der Spielerin binnen 14 Tagen nach der Austrittserklärung die Zustimmung erteilen oder eben versagen. Sämtliche seit 15. Mai beim BFV eingegangenen Passanträge für Frauen und Männer sollen nach dieser vorgeschlagenen Regelung bearbeitet werden. Aktuell hat der BFV die Wechselmöglichkeit aufgrund der Covid-19-Pandemie bis zu einer weiteren Entscheidung ausgesetzt. Unverändert muss dagegen die Regelung bei Vertragsspielern/Vertragsspielerinnen bleiben, die aus arbeitsrechtlichen Gründen weiterhin ohne Zustimmung wechseln können – aber auch nur dann, wenn sie auch beim neuen Verein als Vertragsspieler geführt würden. Ein Statuswechsel allerdings vom Amateur zum Vertragsspieler bedarf ebenfalls der Zustimmung des abgebenden Klubs. Auch das schützt den abgebenden Verein.

    „Ohne dem Vorstand als beschließendes Gremium vorgreifen zu wollen, ist dieser erarbeitete und von allen mitgetragene Weg letztlich nichts anderes als die nochmalige Öffnung des bekannten Winterwechsel-Fensters mit dem maximal möglichen Schutz für unsere Vereine“, resümiert BFV-Präsident Rainer Koch, der die LAG geleitet hat: „Nahezu alle Klubs haben in diesem Jahr noch kein Pflichtspiel bestreiten können, von daher verändert sich im Vergleich zum Spielerwechsel im Winter nichts. Wir erleben mit der Unterbrechung gerade quasi eine verlängerte Winterpause. Wir alle sind daher der festen Überzeugung, dass diese Lösung auch den bestmöglichen Interessenausgleich schafft.“ Die berechtigte Angst der Vereine, sie wären Spielerabgängen schutz- und hilflos ausgesetzt, sei damit genommen, so Koch weiter. Es seien sehr intensive, aber vor allem äußerst konstruktive Runden mit den LAG-Vertretern gewesen, die allesamt diesen erarbeiteten Vorschlag so mittragen, auch wenn der eine oder andere dafür plädiert habe, im Sommer überhaupt keinen Wechsel zuzulassen. Koch: „Wir alle stehen zu diesem jetzt gewählten Weg. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bei allen bedanken.“

    In der LAG „Vereinswechsel“ waren neben den Ehrenamtlichen und Mitarbeitern aus dem Hauptamt des BFV auch insgesamt zwölf Vereinsverantwortliche aus ganz Bayern am Prozess aktiv beteiligt. Die Klubvertreter, die sich für die Mitarbeit gemeldet hatten, deckten dabei nicht nur alle Regionen im Freistaat ab, sondern auch sämtliche Spielklassen von der 3. Liga bis in die B-Klasse – und beheimaten in ihren Vereinen auch Juniorinnen-, Junioren- und Frauenfußball.

    Der jetzt erarbeitete Vorschlag bietet noch einen weiteren großen Vorteil für die Vereine: Bis dato war es im Sommer stets so, dass Vertragsspieler/Vertragsspielerinnen auch bei schon begonnenen Spielzeiten und bereits absolvierten Partien noch bis zum 31. August hatten wechseln können. Diese kurzfristigen Abgänge im laufenden Betrieb sind jetzt ausgeschlossen, weil die Saison in Bayern mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen frühestens zum 1. September 2020 fortgesetzt werden soll – vorausgesetzt, die staatlichen Regelungen lassen dies dann bereits zu.

    Die vorliegende Lösung wurde bereits am gestrigen Dienstag allen interessierten bayerischen Vereinsvertretern in Info-Webinaren vorgestellt, der BFV-Vorstand berät dann am nächsten Donnerstag über den Vorschlag und wird eine Entscheidung treffen. Diese Entscheidung gelte, so der BFV, zunächst für den Bereich der Frauen und Männer, etwaige Anpassungen für den Nachwuchsbereich könnten erst dann getroffen werden, wenn die LAG „Spielbetrieb Liga und Pokal Junioren/Juniorinnen“ zu einem Ergebnis gekommen sei. (pm)

    des Bayerischen Fußball-Verbandes wird unter bfv.de/vereinswechsel ein umfangreicher Fragenkatalog zu Details des jetzt vorliegenden Ergebnisses zum Wechselrecht beantwortet, der fortlaufend ergänzt wird. Zudem gibt es ein grafisch aufbereitetes Handout mit allen zu beachtenden Punkten zum Downloads.

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