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Wassergebühren steigen in Riesbürg - Alles zur B29-Planung

Riesbürg

Riesbürg erhöht Wassergebühren und passt Grundsteuerhebesätze an

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    Riesbürgs Wasser wird ab dem kommenden Jahr teurer.
    Riesbürgs Wasser wird ab dem kommenden Jahr teurer. Foto: Lukas Schulze, dpa (Symbolbild)

    Auf die Haushalte in Riesbürg kommt im neuen Jahr eine kräftige Anhebung der Wassergebühr zu. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung am Montagabend beschlossen. Auch neue Hebesätze für die Grundsteuer haben die Räte beschlossen. Zudem gab es Informationen über den Stand der Planungen zur „B29 neu“ zwischen der Röttinger Höhe bei Lauchheim und Nördlingen.

    Ein Kubikmeter Wasser kostet ab Januar brutto 4,28 Euro. Bisher waren es 3,35 Euro. Bürgermeister Willibald Freihart nannte drei wesentliche Aspekte für die Erhöhung: Zum einen sei bei der Anpassung 2022 der Bezug vom Wasserzweckverband Siebenbrunnen mit 1,60 Euro pro Kubikmeter kalkuliert worden. Durch die Sanierung des Wasserwerkes „Kapf“ und weiterer Unterhaltungsmaßnahmen habe dieser Preis jedoch nicht gehalten werden können. Am Ende ist laut Freihart ein Preis von 2,20 Euro herausgekommen.

    Rechtsstreit um Brunnenbohrungen mit der Stadt Nördlingen bleibt nicht folgenlos

    Ein weiterer Grund: Die württembergische Rieswasserversorgung, von der die Gemeinde einen geringen Anteil ihres Trinkwassers bezieht, sei mit ihrem Bezugspreis ebenfalls nach oben gegangen - von 1,05 Euro auf 1,55 Euro pro Kubikmeter. Desweiteren würden sich die hohe Anzahl an Rohrbrüchen und dadurch bedingten Personal- und Sachkosten sowie ein insgesamt verringerter Wasserverbrauch negativ auf den Gebührenhaushalt auswirken. Zusätzlich bleibe der verlorene Rechtsstreit mit der Stadt Nördlingen im Zusammenhang mit der geplanten Brunnenbohrung bei der Alten Bürg (wir berichteten) nicht ohne finanzielle Folgen. Dieser habe den Zweckverband rund 60.000 Euro gekostet. Vor dem Hintergrund all dieser Gegebenheiten bleibt nach Einschätzung der Gemeindeverwaltung nichts anderes übrig, als die Gebühren ab 2025 entsprechend anzupassen, weil die Wasserversorgung einer Kommune kostendeckend gestaltet werden müsse.

    Notwendig ist in Riesbürg darüber hinaus eine Anhebung des Grundsteueraufkommens durch höhere Hebesätze. Rathauschef Freihart erinnerte an die bevorstehende Erhöhung der Kreisumlage im Ostalbkreis um 5,15 Prozentpunkte, was eine Belastung für den Riesbürger Etat von rund 180.000 Euro bedeute. Um diese zu refinanzieren, müssten die Sätze für die Grundsteuer A und B steigen. Deshalb komme die vom Bund gewünschte Aufkommensneutralität nicht infrage. Freihart machte deutlich, dass sich Gerechtigkeit stets nach dem Blickwinkel des jeweiligen Betrachters richte. Er verwies darauf, dass manche Eigentümer durch die Grundsteuerreform hart getroffen würden und erheblich mehr bezahlten, andere wiederum könnten mit Entlastungen rechnen. Aus seiner Sicht werde durch die neue Gesetzeslage ein bisher akzeptiertes Verfahren „über Bord geworfen.“ Letztlich verständigte sich der Gemeinderat auf neue Hebesätze für die Grundsteuer A von 550 Prozent (bisher 375) und die Grundsteuer B auf 470 Prozent (bisher 395).    

    B29 neu: Drei Varianten werden betrachtet

    Informiert wurde das Gremium zudem über den Stand der Planungen zum Verkehrsprojekt „Bundesstraße 29 neu“ zwischen der Röttinger Höhe bei Lauchheim und Nördlingen. Bekanntlich soll die Trasse - falls sie verwirklicht wird – Aufhausen, Bopfingen, Trochtelfingen und Pflaumloch vom zunehmenden überregionalen Durchgangsverkehr entlasten. Derzeit werden im Landratsamt des Ostalbkreises in Aalen, das vom Land Baden-Württemberg mit den vorbereitenden Arbeiten beauftragt ist, drei Verlaufsvarianten näher betrachtet: Eine großräumige Südumgehung vom Ries über das Härtsfeld bis nach Röttingen, eine sogenannte Null-Variante mit Umfahrungen von Pflaumloch und Trochtelfingen sowie eine Nord-Trasse von Wallerstein an Benzenzimmern und Dirgenheim vorbei bis nach Kerkingen und von dort aus quer rüber zur Röttinger Höhe. Alle drei Alternativen seien nach Einschätzung des Landratsamtes grundsätzlich machbar. Als Nächstes stehe eine Anhörung im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung an. Auf deren Basis solle sich dann eine „Vorzugsvariante“ ergeben.

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