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Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa
Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa

Dürfen bald nur noch Geimpfte und Genesene einkaufen gehen? Manche Bundesländer diskutieren über ein 2G-Modell.

Corona-Regeln
15.10.2021

2G-Modell in manchen Bundesländern: Wie sieht es in Bayern aus?

In Baden-Württemberg gilt seit Freitag eine neue Regel, die vor allem ungeimpfte Beschäftigte mit Kundenkontakt betrifft. So stehen andere Bundesländer zum 2G-Optionsmodell.

Im Südwesten sind an diesem Freitag neue Corona-Regeln in Kraft getreten. Für ungeimpfte Beschäftigte in Unternehmen mit Publikumsverkehr sieht die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg künftig eine verschärfte Testpflicht vor.

2G gilt für ungeimpftes Personal in Baden-Württemberg

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa in der Gastronomie oder in Friseursalons müssen sich zweimal wöchentlich auf das Coronavirus testen lassen, Geimpfte und genesene Beschäftigte sind von dieser Pflicht befreit. Bisher galt eine solche Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte mit Außenkontakt nur dann, wenn sich die Corona-Lage im Südwesten deutlich verschärft.

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Zudem tritt das sogenannte 2G-Optionsmodell in Kraft, das es in einigen Bundesländern schon länger gibt. Dadurch fallen bei größeren Veranstaltungen die Maskenpflicht und Abstandsregeln weg, wenn nur Geimpfte und Genesene zugelassen sind. Auch volle Säle und Fußballstadien kann es so wieder geben. Bisher galt eine Obergrenze für Großveranstaltungen von maximal 25.000 Besuchern unter 3G-Bedingungen.

Hessen hat das 2G-Optionsmodell ausgeweitet

Für vier von fünf Handelsbetrieben in Hessen ist das sogenannte 2G-Modell einer Umfrage zufolge keine Option. Lediglich Unternehmen mit beratungsintensiven Sortimenten - wie Brautmoden- und Fotofachgeschäfte - können sich mehrheitlich vorstellen, nur noch Corona-Geimpfte und Genesene in ihren Läden zu empfangen. Das geht aus einer am Freitag abgeschlossenen Blitz-Umfrage des Handelsverbands Hessen hervor.

Dieser hatte nach der Stimmung unter seinen Mitgliedern gefragt, nachdem Hessen am Dienstag das 2G-Optionsmodell auf den gesamten Einzelhandel ausgeweitet hat. Bis dahin war dieses Zugangsmodell im Handel ausschließlich bei Veranstaltungen erlaubt. Wie viele Händler an der Stichprobe teilnahmen, war zunächst nicht bekannt.

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Die Umfrage des Handelsverbands deckt sich weitgehend mit der Einschätzung der Landesregierung. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hatte bereits zum Start der neuen Verordnung gesagt, er gehe davon aus, dass Geschäfte des alltäglichen Bedarfs eher keinen Gebrauch von dem Optionsmodell machen.

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Foto: Frank Rumpenhorst, dpa
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier trägt Maske.

Am Dienstag hatte das Land Hessen erklärt, dass das 2G-Optionsmodell auf den gesamten Einzelhandel ausgeweitet werde, also auch auf den Lebensmittel-Einzelhandel. Betreiber im Kultur-, Gastronomie- und Veranstaltungsbereich konnten bereits vorher die 2G-Regel anwenden. Wer nur Geimpfte und Genesene in seine Räume oder Läden lässt, darf auf die Abstands- und Maskenpflicht verzichten.

In Niedersachsen können bald nicht mehr alle einkaufen

Supermärkte im Bundesland Niedersachsen haben nach einer neuen Regelung die Möglichkeit, nur geimpften und genesenen Personen Zutritt zu ihren Läden zu gewähren. Das sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums in Hannover gegenüber der Neuen Deister-Zeitung. Wer die 2G-Regel einführt, kann laut Corona-Landesverordnung auf die Maskenpflicht und das Abstandhalten verzichten.

In Nordrhein-Westfalen (NRW) plant man weiterhin ohne 2G-Optionsmodell. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in NRW erklärte gegenüber dem Westfälischen Anzeiger, dass seitens des Einzelhandels bislang „keine Wünsche zur Einführung einer 2G-Regelung gegenüber dem MAGS geäußert“ worden seien.

Gesundheitsminister Holetschek will kein 2G-Modell in Bayern

In Bayern soll es kein solches Modell geben, sagt Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) im Gespräch mit Antenne Bayern„Wir schauen uns die Situation immer genau an, aber das steht bei uns momentan nicht zur Diskussion."

Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums ergänzt auf Anfrage von Antenne Bayern: „In Einrichtungen der Grundversorgung, zu denen auch der Einzelhandel zählt, gilt keine 2G-Regel, weil ansonsten Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, keinen Zugang mehr zu lebenswichtigen Einrichtungen hätten. Dies käme einer faktischen Impfpflicht gleich, die die Staatsregierung stets abgelehnt hat." (dpa, sohu)

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