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53 Zeugen sollen zum Tod Brunners aussagen

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53 Zeugen sollen zum Tod Brunners aussagen

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    Dominik Brunner Mordprozess
    Dominik Brunner Mordprozess Foto: DPA

    An diesem Dienstag beginnt vor dem Landgericht München der Prozess gegen die mutmaßlichen Täter. 53 Zeugen und vier Sachverständige sind geladen.

    Der zur Tatzeit 17 Jahre alte Sebastian und der ein Jahr ältere Markus müssen sich wegen Mordes verantworten. Beide haben bisher zu der Tat geschwiegen. Die rund 90-seitige Anklage sieht sie als Täter. Der Vater des getöteten Managers aus Ergoldsbach in Niederbayern nimmt als Nebenkläger an dem Prozess teil. Bisher hat der Vorsitzende Richter der Jugendkammer, Reinhold Baier, neun Verhandlungstage angesetzt. Möglicherweise wird in dem Prozess die Öffentlichkeit gemäß den Bestimmungen des Jugendstrafrechts ausgeschlossen.

    Alles fing am Nachmittag des 12. September 2009 an: Sebastian, Markus und ein weiterer 17-Jähriger, alle drei bereits bei der Polizei bekannt, pöbelten am Münchner S-Bahnhof Donnersberger Brücke vier ein paar Jahre jüngere Schüler an und verlangten von diesen 15 Euro. Es kam zu ersten Handgreiflichkeiten. Die 13 bis 15 Jahre alten Schüler sowie Sebastian und Markus stiegen in die S-Bahn nach Solln, der eigentliche Wortführer nahm eine andere Bahn.

    In der S-Bahn mischte sich der Manager Dominik Brunner in die Streiterei ein, versuchte zu schlichten und alarmierte per Handy die Polizei. Nach dem Aussteigen eskalierte die Situation blitzschnell. Binnen Minuten sollen die beiden Jugendlichen Brunner zu Tode getreten haben. Als die Polizei eintraf, hatte Brunner bereits zahlreiche schwere Verletzungen erlitten, denen er etwa zwei Stunden später im Krankenhaus erlag.

    Der dritte Jugendliche, der als Wortführer gegenüber den Schülern an der Donnersberger Brücke indirekt den Grundstein für die Bluttat gelegt haben soll, wurde bereits wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung zu 19 Monaten Haft verurteilt. Er musste trotzdem vorerst nicht hinter Gitter. Die Strafe wurde unter der Bedingung zur Bewährung ausgesetzt, dass er seine Drogentherapie weitermacht.

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