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Basel: Prozess-Auftakt: Seniorin gesteht Tötung eines siebenjährigen Kindes

Basel

Prozess-Auftakt: Seniorin gesteht Tötung eines siebenjährigen Kindes

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    Blumen und Kerzen stehen am Tatort, an dem am 21. März 2019 ein Siebenjähriger getötet wurde. Die 76-jährige Angeklagte kann nicht erklären, weshalb das Kind sterben musste.
    Blumen und Kerzen stehen am Tatort, an dem am 21. März 2019 ein Siebenjähriger getötet wurde. Die 76-jährige Angeklagte kann nicht erklären, weshalb das Kind sterben musste. Foto: Georgios Kefalas/KEYSTONE, dpa

    Zum Auftakt des Prozesses um die Tötung eines sieben Jahre alten Kindes in Basel hat die Angeklagte die Tat gestanden. Die 76-Jährige sagte am Montag vor dem Strafgericht, sie habe im Affekt gehandelt. "Ich bereue es jeden Tag. Es tut mir leid für die Familie." Nie habe sie gedacht, dass sie zu einer solchen Tat fähig sei, sagte die Seniorin. "Ich war verzweifelt, weil ich am Abgrund stand." Der Schüler war im März 2019 auf offener Straße durch Stiche in den Hals getötet worden. 

    Angeklagte soll Tötung des Schülers gezielt geplant haben

    Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Tat akribisch vorbereitet wurde. Die Beschuldigte leide an einer wahnhaften Störung, namentlich einem Querulantenwahn. Über 42 Jahre lang habe die Beschuldigte wahnhafte Briefe an verschiedene Behörden geschrieben, so die Anklage. Ab 2002 sei in den Briefen der Frau häufig von Mord die Rede gewesen.

    Die 76-Jährige erzählte vor Gericht ausführlich über ihre seit Jahrzehnten andauernden Streitigkeiten mit den Behörden. "Man hätte endlich aufhören sollen, uns zu plagen und mit uns zusammensitzen sollen." Auf die Frage, weshalb ein Kind sterben musste, konnte die Angeklagte keine Antwort geben. Die Behörden hätten sie so weit getrieben und wie "Freiwild behandelt".

    Nach der Tat verschickte die Frau laut Anklage eine vorbereitete Textnachricht an mehrere Personen. Um 13.30 Uhr - eine Stunde nach dem Tötungsdelikt - habe sie sich "ruhig und gefasst" gestellt und die Tatwaffe ausgehändigt. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Verwahrung der 76-Jährigen, weil sie wegen ihrer psychischen Verfassung schuldunfähig sei. Für Dienstag wird ein Urteil erwartet. (dpa)

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