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Prozess gegen Kinoschützen: „Batman“-Amoklauf: Plädoyers im Prozess gegen Kinoschützen beginnen

Prozess gegen Kinoschützen

„Batman“-Amoklauf: Plädoyers im Prozess gegen Kinoschützen beginnen

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    James Holmes vor Gericht: Kommt der Kinoschütze von Aurora mit dem Leben davon?
    James Holmes vor Gericht: Kommt der Kinoschütze von Aurora mit dem Leben davon? Foto: Rj Sangosti/dpa

    Fast drei Jahre nach dem blutigen Amoklauf in einem Kino im US-Staat Colorado kommt der Prozess gegen den geständigen Schützen James Holmes in Schwung. Am Montagabend (MESZ) sollen vor einem Bezirksgericht in Centennial, einem Vorort von Denver, die Eröffnungsplädoyers von Anklage und Verteidigung beginnen. Der heute 27-jährige Holmes hatte im Juli 2012 bei der nächtlichen Vorführung eines "Batman"-Filmes in Aurora 12 Menschen erschossen und 58 weitere verletzt. 

    Der Angeklagte hat die Taten zugegeben, aber auf "nicht schuldig wegen Unzurechnungsfähigkeit" plädiert. Im Prozess wird es daher hauptsächlich um seinen Geisteszustand zur Tatzeit gehen. Im Fall eines Schuldspruches könnte Holmes die Todesstrafe erhalten. Setzt sich die Verteidigung durch, würde er wohl in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Die Geschworenenjury, die über sein Schicksal entscheiden muss, besteht aus 19 Frauen und fünf Männern. 

    Kinoschütze: Seine Anwälte plädieren auf Unzurechnungsfähigkeit

    Holmes' Anwälte argumentieren, ihr Mandant sei seit langem psychisch schwer gestört gewesen und habe den Amoklauf während einer besonders schlimmen Krankheitsphase begangen. Tatsächlich hatte sich der junge Mann vor seiner Tat einer Psychologin anvertraut, die sich dann an die Polizei wandte und Holmes als mögliche "Gefahr für die Öffentlichkeit" bezeichnete. 

    Die Anklage hingegen macht unter anderem geltend, dass Holmes seine Tat monatelang geplant und seine Wohnung mit mehreren Sprengfallen versehen habe, die ganz offensichtlich für die Ermittler gedacht gewesen seien. Das lasse auf scharfen Verstand und Schuldfähigkeit schließen. AZ/dpa

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