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Verkehr
14.03.2018

Baupfusch: Blitzgeräte müssen abgeschaltet werden

Bundesweit werden derzeit Blitzanlagen dieses Typs (hier ein Foto aus Düsseldorf) abgeschaltet.
Foto: David Young, dpa (Symbolbild)

In deutschen Kommunen rumort es. Aufgrund von Installationsmängeln müssen bundesweit Ampel-Blitzer aus dem Verkehr gezogen werden. Was ist passiert?

Sie ist meist grau, steht sozusagen immer am falschen Fleck und schießt ziemlich körnige, unbeliebte Schwarz-Weiß-Fotos: Die Rede ist von der Radarfalle. Der kastenförmige Feind der Verkehrsrambos sorgt nun aber ausgerechnet bei seinen Besitzern, meist sind das Kommunen, für Verstimmung. Konkret geht es um hunderte Rotlicht-Überwachungsanlagen des führenden Blitzer-Herstellers Jenoptik Robot vom Typ „Traffipax TraffiPhot III“, die nicht ordnungsgemäß installiert wurden. Weil der festgelegte Abstand der in der Fahrbahn verlegten Induktionsschleifen (die das Blitzen mitauslösen) oft nicht korrekt eingehalten wird, werden solche Ampel-Blitzer jetzt deutschlandweit aus dem Verkehr gezogen – so wie jüngst acht Anlagen in Düsseldorf.

Um wie viele Blitzer geht es?

Der „Traffipax TraffiPhot III“ wird bereits seit den 1980er Jahren auf deutschen Straßen eingesetzt. Deshalb sei es für Jenoptik „sehr schwer einschätzbar“, wie viele Apparate noch in Betrieb sind, sagt Sprecherin Cornelia Ehler. Sie gehe von 300 bis 400 Anlagen aus. Davon seien aber lediglich jene betroffen, die zwei Fahrbahnen in einer Fahrtrichtung überwachen. In Düsseldorf, Essen, Wuppertal, Bochum, Aachen, Stuttgart und Hannover haben die Stadtverwaltungen bereits 28 Rotlichtblitzer abschalten lassen.

Ist auch Bayern betroffen?

Nein. Die betreffende Anlage werde in Bayern nicht eingesetzt, heißt es auf Anfrage vom bayerischen Innenministerium, das alle festinstallierten Ampel-Blitzer im Freistaat dokumentiert. Die gebe es ohnehin nur punktuell, weil Bayern auf ein „mobiles Überwachungskonzept“, also hauptsächlich auf ambulante Blitzer und Laserpistolen, setze. Außerdem müsse man für Geräte mit Induktionsschleifen die Straße aufschneiden, was deren Lebensdauer verringern würde, so das Ministerium.

Wie kam der Baupfusch ans Licht?

Hier gibt es zwei unterschiedliche Versionen. Der Hersteller behauptet, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt PTB (die Oberbehörde für Messtechnik, Anm. d. Red.) habe im Sommer 2017 die Aufbauanleitung geändert. Es ging um den Abstand zwischen den Schleifen, der fortan 1,20 Meter betragen musste. Die schon verbauten, alten Anlagen entsprachen dadurch nicht mehr den Bestimmungen, was man etwa 80 potenziell betroffenen Kommunen auch mitgeteilt habe, so Jenoptik-Sprecherin Ehler. Die Messbehörde erzählt eine andere Geschichte: Man habe diese Regelung bereits 2005 verbindlich eingeführt und Jenoptik in einer schriftlichen Auflage dazu angehalten, diese auch umzusetzen. Seitdem habe man „immer wieder“ auf den Fehler hingewiesen und „mehrfach Kontakt“ gehabt. „Wir reden natürlich auch mit den Eichleuten. Da gab es schon den Verdacht, dass etwas nicht stimmt“, sagt Robert Wynands, Leiter der Abteilung Geschwindigkeit bei der PTB, gegenüber unserer Redaktion.

Bekommen Verkehrssünder nun rückwirkend ihr Geld zurück?

Unwahrscheinlich. Das Prozedere bei Bußgeldbescheiden ist gesetzlich streng geregelt. Verstreicht eine Einspruchsfrist von 14 Tagen, gilt das Verfahren als abgeschlossen. Eine Wiederaufnahme ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zum Einen darf der Vorfall nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Zum Anderen muss es sich um ein Bußgeld von über 250 Euro handeln. Diese Schwelle zu erreichen, ist gar nicht so einfach: Laut aktuellem Bußgeldkatalog müsste man dafür eine Ampel „bei schon länger als einer Sekunde leuchtendem Rot überfahren“ und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder gar einen Unfall verursachen. „Außerdem muss genau festgestellt werden, dass nicht richtig gemessen wurde“, sagt Andreas Thomalla, Anwalt für Verkehrsrecht aus Augsburg.

Wurden nun Fahrer tatsächlich zu Unrecht geblitzt?

Für Jenoptik gibt es dazu zwar „keine Anhaltspunkte“ und auch die PTB wisse nichts von Fehlmessungen. Aber mehrere kommunale Ordnungsämter haben laufende Bußgeldverfahren vorläufig dennoch eingestellt.

Was raten Experten Betroffenen?

Bernd Emmrich, Fachreferent für Verkehr und Umwelt beim ADAC Südbayern, spricht von einer bundesweiten „Anfragewelle“ beim Autoclub. „Die Sache ist komplex“, sagt er und rät deshalb zur Einzelfallbetrachtung mit einem Fachanwalt. Demnächst werde es zur Blitzer-Posse verschiedene Urteile geben, sagt Emmrich. „Deshalb gilt: Nicht in Panik verfallen und Präzedenzfälle abwarten.“

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