Ein Prozess vor dem Amtsgericht Hannover hat mit einem Vergleich geendet: Bettwanzen sollen einen Urlaub in der Türkei verdorben haben. 200 Euro Entschädigung vom Reiseveranstalter sollen den Urlaub bei der Klägerin wieder gut machen. Ihre Forderung lag allerdings bei 4.000 Euro. Bei dem Familienurlaub in Antalya im vergangenen Sommer sei ihr elfjähriger Sohn von Bettwanzen gestochen worden. Außerdem habe es in dem Hotelzimmer Schimmel gehabt.
Keine eindeutigen Beweise für Bettwanzen-Bisse
Die Familie reiste ab - allerdings ohne das Ungeziefer im Zimmer zu fotografiert zu haben. Die Aufnahmen, die von den Stichen des Kindes gemacht wurden, können nicht eindeutig Bettwanzen zugeordnet werden, so die Begründung der Richterin. Die ärztlichen Atteste, die die Klägerin vor Gericht vorlegte, bewiesen ebenfalls nicht eindeutig, dass die Bisse von Bettwanzen stammen sollen. AZ/dpa