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Corona-Impfstoff: Biontech: Impfstoff wirkt wahrscheinlich auch gegen neue Corona-Variante

Corona-Impfstoff

Biontech: Impfstoff wirkt wahrscheinlich auch gegen neue Corona-Variante

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    "Wir haben den Impfstoff bereits gegen circa 20 andere Virusvarianten mit anderen Mutationen getestet", sagt Biontech-Chef Ugur Sahin - mit Erfolg
    "Wir haben den Impfstoff bereits gegen circa 20 andere Virusvarianten mit anderen Mutationen getestet", sagt Biontech-Chef Ugur Sahin - mit Erfolg Foto: Andreas Arnold, dpa (Symbolbild)

    Biontech-Chef Ugur Sahin ist zuversichtlich, dass der Corona-Impfstoff seines Unternehmens auch gegen die in Großbritannien aufgetauchte neue Mutation des Virus wirkt. Aus wissenschaftlicher Sicht sei die Wahrscheinlichkeit dafür hoch, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Wir haben den Impfstoff bereits gegen circa 20 andere Virusvarianten mit anderen Mutationen getestet. Die Immunantwort, die durch unseren Impfstoff hervorgerufen wurde, hat stets alle Virusformen inaktiviert."

    Das Virus sei jetzt etwas stärker mutiert, sagte Sahin. "Wir müssen das jetzt experimentell testen. Das wird etwa zwei Wochen in Anspruch nehmen. Wir sind aber zuversichtlich, dass der Wirkungsmechanismus dadurch nicht signifikant beeinträchtigt wird."

    Biontech-Chef: Nicht einmal ein Prozent des Coronavirus mutiert

    Das Antigen, das das Mainzer Unternehmen und sein US-Partner Pfizer für den Impfstoff nutzen, besteht laut Sahin aus über 1270 Aminosäuren. Davon seien jetzt neun mutiert, also noch nicht einmal ein Prozent. "Unser Impfstoff sieht das ganze Protein und bewirkt multiple Immunantworten. Dadurch haben wir so viele Andockstellen, dass das Virus schwer entkommen kann. Das bedeutet aber nicht, dass die neue Variante harmlos ist." Der Biontech-Impfstoff auf Basis des Botenmoleküls mRNA könne prinzipiell schnell an neue Varianten angepasst werden.

    Biontech-Chef Ugur Sahin bleibt trotz Mutation des Corona-Virus zuversichtlich, dass sein Impfstoff wirkt.
    Biontech-Chef Ugur Sahin bleibt trotz Mutation des Corona-Virus zuversichtlich, dass sein Impfstoff wirkt. Foto: Andreas Arnold, dpa (Archivbild)

    Laut Sahin hatte die vergleichsweise lange Dauer im Zulassungsprozess der EU keinen Einfluss auf die Menge der Impfdosen, die das Mainzer Unternehmen vorproduziert hat. "Wir hatten schon vorab seit November eine Aufteilung der Impfdosen geplant, an die halten wir uns auch. Was sich geändert hat, ist natürlich die Zahl, die wir dieses Jahr ausliefern können. Aber insgesamt wird sich die Zahl der Dosen, die wir der EU versprochen haben, nicht ändern."

    EU-Genehmigung für Biontech-Impfstoff "historisch schnellste Arzneimittelzulassung"

    Die am Montag erfolgte EU-Genehmigung für den Biontech-Impfstoff nannte er die "historisch mit großem Abstand schnellste Arzneimittelzulassung". Biontech habe nicht nur die Fragen der EU-Behörde beantworten müssen, sondern auch viele Fragen aus einzelnen Ländern. "Der Prozess war dadurch anstrengender, aber es gehörte einfach dazu, sich um die Prozeduren in der EU entsprechend Zug um Zug korrekt zu kümmern."

    Weder er selbst noch seine Frau, die Biontech-Mitgründerin und medizinische Geschäftsführerin Özlem Türeci, haben sich nach seinen Worten bislang mit dem Wirkstoff ihrer Firma impfen lassen. "Wir möchten das aber, sobald wir eine entsprechende Grundlage dafür haben", sagte er. "Für uns ist es wichtig, dass wir unseren Mitarbeitern in der Produktion entsprechende Impfstoffdosen zukommen lassen." Es gehe darum, in den nächsten zwölf Monaten eine unterbrechungsfreie Herstellung von Impfstoffen im Produktionsnetzwerk von Biontech zu gewährleisten. "Wir überlegen uns daher, eine vom EU Kontingent unabhängige kleine Charge für diesen Zweck zu nutzen."

    Weitere Corona-Impfstoff-Produktionsstätten im Gespräch

    Sahin deutete an, dass Biontech neben seinen Werken in Mainz und Idar-Oberstein in Rheinland-Pfalz und demnächst auch im hessischen Marburg weitere Produktionsstätten für den Impfstoff ins Auge fasst. "Wir sprechen darüber, über eine Partnerschaft eine weitere Produktionsstätte zu aktivieren", sagte er. Zudem gebe es noch die bereits bekannte Partnerschaft mit dem Pharmaunternehmen Dermapharm, das auch für Biontech produziere. "Wir versuchen jetzt, weitere Partner zu gewinnen. Wir streben danach, Dosen, die für die zweite Hälfte 2021 geplant waren, schon in der ersten Hälfte verfügbar zu machen."

    Lockdown: Corona-Regeln seit 16. Dezember 2020

    Weihnachten

    An Heiligabend und Weihnachten (24. bis 26. Dezember) dürfen zum eigenen Haushalt noch vier weitere Menschen hinzukommen - die Zahl der weiteren Haushalte spielt keine Rolle. Auch hier zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit. Es gilt aber in Bayern eine generelle Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr.

    Silvester

    Es gelten die allgemeinen Corona-Maßnahmen, was Zahl der Kontakte und Ausgangssperre anbelangt. Nach dem Beschluss von Bund und Ländern gilt an Silvester bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Außerdem gibt es ein Feuerwerksverbot an belebten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden. Es gilt zwar nicht direkt ein Böllerverbot, der Verkauf von Feuerwerk ist aber untersagt.

    Einzelhandel

    Die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels ist untersagt. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel und der Verkauf von Weihnachtsbäumen. Wochenmärkte sind nur zum Verkauf von Lebensmitteln zulässig. Der Großhandel bleibt geöffnet. Die danach ausnahmsweise geöffneten Geschäfte dürfen über ihr übliches Sortiment hinaus keine sonstigen Waren verkaufen

    Dienstleistungen

    Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr, bei denen körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind untersagt. Das schließt neben Massagepraxen, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und ähnlichen Betrieben auch Friseure ein. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien oder Podologie bleiben weiter möglich.

    Gastronomie

    In der Gastronomie sind nur die Abgabe und Lieferung von Speisen und Getränke zulässig. Bei der Gastronomie einschließlich Imbissständen wird der Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort untersagt. Kantinen bleiben offen.

    Die bedingte Zulassung des Biontech-Impfstoffs in der EU nannte er "großartig". Er fügte hinzu: "Dass uns die EU jetzt die Möglichkeit gibt, die Menschen mit unserem Covid-19-Impfstoff zu versorgen, erleichtert uns und macht uns glücklich. Wir haben vielerorts den Wunsch gesehen, dass die Menschen einen Impfstoff haben wollen."  (dpa)

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