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Gesetzesänderungen Oktober 2019: Das ändert sich im Oktober 2019 in Deutschland

Gesetzesänderungen Oktober 2019

Das ändert sich im Oktober 2019 in Deutschland

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    Neue Gesetze und einige Änderungen stehen im Oktober 2019 in Deutschland an. Von der Kfz-Anmeldung bis zur Zeitumstellung - was sich ändert hier im Überblick.
    Neue Gesetze und einige Änderungen stehen im Oktober 2019 in Deutschland an. Von der Kfz-Anmeldung bis zur Zeitumstellung - was sich ändert hier im Überblick. Foto: Arne Immanuel Bänsch (dpa)

    Was ändert sich im Oktober 2019 in Deutschland? Gleich mehrere Gesetzesänderungen, Verordnungen und Neuregelungen stehen kommenden Monat für Verbraucher an. Was ist neu in den Pflegeheimen? Was ändert sich ab 1. Oktober für Autofahrer und Führerscheinneulinge? Was müssen Menschen im Garten beachten? Hier der Überblick über die wichtigsten Änderungen im Oktober.

    Kfz-Zulassung und Halterumschreibung ab Oktober 2019 online möglich

    Ab Oktober wird Phase drei des Projekts i-Kfz gestartet. Mit der neuen Verordnung können Autobesitzer alle Zulassungsvorgänge per Mausklick im Netz erledigen, beispielsweise Erstzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung bei Halterwechsel oder Adressänderungen. Bislang waren bereits unter bestimmten Voraussetzungen Abmeldung und Wiederzulassung online möglich. Mit der Verordnung wird die dritte von vier Stufen der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) realisiert.

    Heckenschnitt ab 1. Oktober wieder problemlos möglich

    Wer seine Hecke oder Gebüsche im Garten herunterstutzen will, kann das ab 1. Oktober wieder problemlos machen. § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet nämlich, "Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen". Grund für dieses Verbot radikaler Schnitte - schonende Form- und Pflegeschnitte sind auch im Sommer erlaubt - ist der Vogelschutz. Lesen Sie mehr dazu auch hier: Droht ab 1. März wirklich Strafe fürs Hecke schneiden?

    Pflege-TÜV soll Qualität von Pflegeheimen klarer beurteilen

    Die Qualität von Pflegeheimen wird ab Oktober nicht mehr durch Noten bewertet, sondern durch einen speziellen Pflege-TÜV. Externe Prüfer werden wichtige Kriterien wie zum Beispiel Ernährung, Körperpflege und Wundversorgung prüfen, aber auch die Anstrengungen einer Einrichtung, die Mobilität ihrer Bewohner zu erhalten oder Druckgeschwüren vorzubeugen. Damit soll die eigentliche Pflege und Betreuung der Bewohner bei der Prüfung stärker im Fokus stehen als heute. Schließlich soll auch das Pflegeheim selbst bewertet werden, etwa die Personalausstattung, die Erreichbarkeit oder ob Interessenten probewohnen können. Die Ergebnisse werden auf den Seiten der Kranken- und Pflegekassen veröffentlicht und in den Einrichtungen ausgehängt. Damit soll die Wahl des richtigen Heims verbessert werden. Die TÜV-Ergebnisse kann man auch im Internet nachlesen und vergleichen.

    Neue Fragen in der theoretischen Führerscheinprüfung

    Zum 1. Oktober 2019 wird wieder einmal der bisherige Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung überarbeitet. Alte Fragen verschwinden, neue kommen hinzu, insgesamt 48 Fragen wurden überarbeitet. Führerscheinneulinge sollten deshalb darauf achten, dass ihre Lernsoftware aktuell ist - sonst könnte es sein, dass manche Fragen im Oktober überraschend kommen.

    Im Oktober kommt die Zeitumstellung auf Winterzeit

    Im Oktober heißt es wieder: Uhr umstellen auf Winterzeit 2019, und zwar am Sonntag, 27. Oktober 2019. Bei der Umstellung auf Winterzeit wird die Uhr um eine Stunde zurück gestellt, von 3 Uhr morgens auf 2 Uhr morgens. Langschläfer können sich also freuen. Dann gilt wieder die sogenannte normale Mitteleuropäische Zeit (MEZ), 

    Ebay & Co: Gewerbliche Verkäufer müssen Umsatzsteuernachweis vorlegen

    Gewerbliche Händler, die bei Ebay & Co. verkaufen, müssen den Plattformen einen Umsatzsteuernachwies vorlegen. Anderenfalls droht ihnen ab 1. Oktober 2019 die Sperrung. "Damit Ihr eBay-Konto nicht gesperrt wird, müssen Sie einzig und allein die „Bescheinigung nach §22f UStG“ von Ihrem Finanzamt hochladen", heißt es etwa bei Ebay. Hintergrund der Neuregelung sind strengere Vorgaben für die Plattformen. Sie sind nach einer Gesetzesänderungen mit haftbar, wenn ihre Verkäufer keine Umsatzsteuer entrichten, obwohl sie dies eigentlich müssten.

    Welche Änderungen und neue Gesetze es in den vergangenen Monaten gab, lesen Sie hier:

    (AZ)

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