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Kritik und Trailer: "Der Fall Collini": Elyas M'Barek bringt sein Outlaw-Image mit

Kritik und Trailer

"Der Fall Collini": Elyas M'Barek bringt sein Outlaw-Image mit

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    Anwalt Caspar Leinen (Elyas M’Barek) mit seinem Rechtsgegner, der Strafverteidiger-Legende Richard Mattinger (Heiner Lauterbach).
    Anwalt Caspar Leinen (Elyas M’Barek) mit seinem Rechtsgegner, der Strafverteidiger-Legende Richard Mattinger (Heiner Lauterbach). Foto: Edith Held, Constantin

    Vollkommen overdressed erscheint der junge Anwalt zu seinem ersten Prozesstermin. Während Richter und Staatsanwalt salopp in Freizeitkleidung warten, schneit Caspar Leinen zur vorgerichtlichen Verhandlung verspätet mit wehender Robe herein.

    Das Missgeschick sorgt für arrogante Kommentare der Kollegen und für Sympathiepunkte beim Kinopublikum. Schließlich wird der Nachwuchs-Advokat von Elyas M’Barek gespielt, der seit „Fack Ju Göhte“ als beliebtester Darsteller des deutschen Films gilt.

    Ein wenig von dem Outlaw-Image, das er sich als Ersatzlehrer Zeki Müller aufgebaut hat, trägt er anfangs auch in die Rolle des unerfahrenen Juristen hinein. Es ist Caspars erster Fall als Pflichtverteidiger und der hat es in sich. Der Italiener Fabrizio Collini (Franco Nero) wird des Mordes angeklagt. Die Beweislast ist erdrückend.

    Der Angeklagte, der zwanzig Jahre lang als unbescholtener Arbeiter in Deutschland gelebt hat, verweigert jegliche Aussage. Erst nachdem er die Verteidigung des Mandanten übernommen hat, erfährt Caspar, wer der Ermordete ist: der Industrielle Hans Mayer (Manfred Zapatka) – der Großvater seiner Jugendliebe Johanna (Alexandra Maria Lara), bei dem er schon als Kind ein und aus gegangen ist.

    Zum Abitur hat der generöse Herr ihm seinen alten Mercedes geschenkt und ohne die Hilfe der reichen Familie hätte es der Sohn einer alleinerziehenden, türkischen Mutter wohl nie zum Juristen gebracht.

    Ferdinand von Schirach arbeitete einen der größten Justizskandale der BRD auf

    Trotzdem hält Caspar an dem Pflichtmandat fest und zieht damit nicht nur Johannas Zorn auf sich, sondern auch einen Fall an sich, der eng mit einem deutschen Kriegsverbrechen verknüpft ist. Mit „Der Fall Collini“ verfilmt Marco Kreuzpaintner den Bestseller-Roman von Ferdinand von Schirach. Der arbeitete hier in literarischer Form und nüchternem Stil einen der größten Justizskandale der BRD auf.

    Mit dem sogenannten „Dreher-Gesetz“, das 1968 vom Bundestag verabschiedet wurde, galten die tödlichen Verbrechen nationalsozialistischer Befehlsempfänger nicht mehr als Mord, sondern nur noch als Totschlag. Durch den juristischen Kniff konnten die Taten von tausenden Nazi-Verbrechern nach dem Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr geahndet werden.

    „Der Fall Collini“ verhandelt nun aus dem Rückblick des Jahres 2001 die Vergeltungsaktion eines Opfers, das als Kind mit ansehen musste, wie der eigene Vater von der SS ermordet wurde. Da das deutsche Rechtssystem für Collini keine Gerechtigkeit bot, nimmt er das Recht selbst in die Hand.

    Soundtrack und Rückblende greifen ins peinliche Pathos

    Kreuzpaintner inszeniert diesen klassischen Widerspruch zwischen Recht und Gerechtigkeit als geradliniges Justizdrama, das mit zunehmender Recherchearbeit immer neue Facetten des scheinbar eindeutigen Falles aufdeckt.

    Dabei geht er engagiert, aber wenig subtil zur Sache und versucht, mit M’Barek als Zugpferd der jüngeren Zuschauergeneration die juristischen Folgewirkungen des Nationalsozialismus nahezubringen. Aufgeblasen ins Mainstream-Format, führt dies zu einigen dramaturgischen Überdeutlichkeiten und wenig widersprüchlichen Charakterisierungen.

    Dass Manfred Zapatka mehr als nur einen generösen Industriellen und liebenden Großvater spielt, ahnt man schon bei seinem ersten Auftritt und Heiner Lauterbach darf sich ausführlich an der eindimensionalen Darstellung des korrupten Nebenklägeranwalts weiden.

    Direkt ins peinliche Pathos greifen der übersteuerte Soundtrack und die Rückblende zur Liquidation der italienischen Dorfbewohner durch die SS.

    Bewertung: 3 von 5 Sterne

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