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Prozess in Offenburg: Der "Waldläufer von Oppenau" vor Gericht: Wie gefährlich ist Yves R.?

Prozess in Offenburg

Der "Waldläufer von Oppenau" vor Gericht: Wie gefährlich ist Yves R.?

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    Der Angeklagte Yves R. wird von Justizbeamten in den Verhandlungssaal im Landgericht Offenburg geführt.
    Der Angeklagte Yves R. wird von Justizbeamten in den Verhandlungssaal im Landgericht Offenburg geführt. Foto: Philipp von Ditfurth, dpa

    Wo ist Yves R.?, fragt sich ganz Deutschland im Juli 2020. Tagelang jagt die geballte Staatsmacht einen einzelnen Mann, der in einer Gartenhütte bei Oppenau vier Polizisten entwaffnete und mit deren Dienstpistolen in den Schwarzwald floh. Während sich im Internet Spott über die Polizei ergießt, herrscht in dem beschaulichen Touristenstädtchen im badischen Renchtal und der umliegenden Region Ausnahmezustand.

    Die Polizei rückt mit Hundertschaften, Spezialkräften, Hubschraubern, Wärmebildkameras, Drohnen und Spürhunden an, insgesamt sind über tausend Beamte im Einsatz. Die Schule fällt aus, Eltern lassen ihre Kinder nicht aus dem Haus. Yves R. bleibt verschwunden, versteckt in den dichten Wäldern, Steilhängen und Schluchten des Waldes, in dem er sich bestens auskennt. Erst sechs Tage später wird der damals 31-Jährige in direkter Ortsnähe von Oppenau in einem Gestrüpp festgenommen. Ein SEK-Beamter wird dabei verletzt.

    Nun hat das Landgericht Offenburg in einem Prozess, der am Freitag begann, vor allem die Frage zu klären: Wie gefährlich ist Yves R.? Ist er ein am Leben gescheiterter Sonderling, der aus einer unglücklich eskalierten Lage nicht mehr herausfand? Oder ein unberechenbarer Waffennarr mit einschlägiger Vorstrafe, ein Geiselnehmer, der mit dem Leben abgeschlossen hatte und bereit war, sich schwer bewaffnet seiner Festnahme mit Gewalt zu widersetzen? Ist er eine Gefahr für die Allgemeinheit?

    Landgericht Offenburg: Zum Prozessauftakt lässt Yves R. eine Erklärung verlesen

    Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat Anklage erhoben wegen Geiselnahme – damit ist die Bedrohung von Polizeibeamten und erzwungene Herausgabe von Dienstwaffen erfasst – und gefährlicher Körperverletzung bei der Festnahme. Dazu kommt unerlaubter Waffenbesitz. Allein auf Geiselnahme stehen im Fall einer Verurteilung fünf bis 15 Jahre Haft. Aber es gibt viele Fragezeichen. Es handele sich um eine Angelegenheit „ohne Präzedenzfall“, sagte Kai Stoffregen, Sprecher der Staatsanwaltschaft, am Freitagvormittag.

    Im Mittelpunkt des ersten Prozesstages standen neben der Anklage und der Erklärung des Angeklagten die Geschehnisse bei seiner Festnahme am 17. Juli. Yves R. sitzt seitdem in U-Haft. Er ist ein eher unauffälliger, mittelgroßer Mann mit teigigem Gesicht, kahl rasiertem Schädel und einem Kinnbart-Zöpfchen. Dem Vorsitzenden Richter, Wolfgang Kronthaler, antwortete er meist mit Kopfnicken oder Kopfschütteln, verfolgte das Verfahren aber aufmerksam. Statt in eigener Sache zu sprechen, ließ er seine beiden Pflichtverteidiger eine persönliche Erklärung verlesen, die einen tiefen Blick auf ihn ermöglicht.

    Demnach hat er nie richtig Fuß gefasst. Nach einer über dreijährigen Jugendhaftstrafe wegen schwerer Körperverletzung mit einer Armbrust weiß er nur eins mit Sicherheit: Er will nie wieder ins Gefängnis. Er jobbt und lebt in den Tag hinein. In den Wäldern um Oppenau sucht er Zuflucht vor Depressionen, begeistert sich für das Outdoor-Leben, besitzt Axt und Bogen und mehrere Messer. Zuletzt haust er im Auto und im Wald, schafft sich Ausrüstung an, plant eine große Wanderung.

    Die Gartenhütte, in der er im Juli ein paar Tage Unterschlupf findet, wähnt er aufgegeben. Doch als ein Nachbar auf den illegalen Eindringling aufmerksam wird und am 13. Juli die Polizei ruft, platzen Yves R.’s Pläne jäh. Was dann bei der Polizeikontrolle passiert, wird zentraler Gegenstand des Prozesses werden und maßgeblich für den Vorwurf der Geiselnahme sein.

    Denn die zunächst entspannt ablaufende Personenkontrolle durch zwei Beamte, bei der sich Yves R. den Angaben der Polizei nach zunächst kooperativ zeigt, eskaliert, als ein weiteres Beamtenduo eintritt und ein anderer Polizist die Ansprache übernimmt. Yves R. fühlt sich provoziert. Als der Beamte ihn durchsuchen will, zieht er eine der beiden Schreckschusswaffen, die er bei sich hat, eine mit Pfeffer geladen, die andere mit Farbsignal, beide täuschend echt. Der Beamte fürchtet um sein Leben.

    Die Details über die Flucht des "Waldläufers" Yves R. klingen abenteuerlich

    Yves R.’s Version ist: Er fürchtet, verhaftet zu werden. Also nötigt er die Polizisten, ihre Waffen abzulegen und sich von der Hütte zu entfernen. „Ich war überrascht, dass sie das auch taten“, schreibt er. Er flieht in den Wald – und trifft ausgerechnet auf den nichts ahnenden Dorfpolizisten von Oppenau, der zufällig mit seiner Familie durch den Wald spaziert. Man kennt sich und unterhält sich; danach flieht Yves R. unbehelligt weiter.

    Tagelang suchten Einsatzkräfte im Wald von Oppenau nach Yves R.
    Tagelang suchten Einsatzkräfte im Wald von Oppenau nach Yves R. Foto: Benedikt Spether, dpa (Archiv)

    Es gibt eine ganze Reihe ähnlicher, kaum zu glaubender Details. Manchmal sieht er die Beamten, die nach ihm suchen, nur wenige Meter von sich entfernt. Erst nach Tagen – er ist dehydriert – realisiert er nach eigenen Angaben, dass die Polizei nicht aufgibt. In dieser Situation schreibt er seiner Mutter einen Brief und läuft in den Ort.

    Dort trifft er den Postboten, der wortlos abhaut und die Polizei informiert. Yves R. setzt sich ins Gestrüpp und wartet. „Ich wollte nur, dass es aufhört. Ich wollte ja zu meiner Mutter. Ich wollte nie jemanden verletzten, aber ich wollte nicht aufgeben, dazu bin ich nicht der Typ. Ich wollte überwältigt werden“, gibt er an.

    Für die Polizei ist er nicht so harmlos, wie er sich schildert. Ein Video, das im Prozess vorgeführt wurde, zeigt die Festnahme. „Was hab’ ich denn gemacht?“, hört man Yves R. sagen. Ein Beil, das er im Schoß hat, will er nicht abgeben. „Ein Germane stirbt mit der Waffe in der Hand“, sagt er schließlich zu einem Beamten. Das Landgericht Offenburg könnte sein Urteil am 19. Februar sprechen.

    Lesen Sie dazu auch: Der Fall Yves R.: Wie konnte der Pistolenräuber im Wald untertauchen?

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