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Genthin: Dreifachmord: Psychisch Kranker bekam seine Waffe legal

Genthin

Dreifachmord: Psychisch Kranker bekam seine Waffe legal

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    Polizisten kontrollieren die Zufahrt zum Schießstand Hüttermühle an der Bundesstraße 107 in Genthin. dpa
    Polizisten kontrollieren die Zufahrt zum Schießstand Hüttermühle an der Bundesstraße 107 in Genthin. dpa

    Der Dreifachmörder von Genthin war psychisch krank und hat sich die Tatwaffe legal auf dem Schießplatz ausgeliehen, auf dem er seine drei Opfer erschoss. Eine Quittung belege, dass der ermordete 62-jährige Schießwart dem 28-Jährigen die Pistole samt Munition übergeben habe, sagte am Montag Thomas Kramer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stendal. Mit der geliehenen Waffe erschoss der Mann am Donnerstagabend den 62-Jährigen sowie eine 44-jährige Frau und deren 25-jährigen Sohn, die beide offenbar zufällig anwesend waren. Wenig später tötete er sich in der Nähe von Haldensleben bei Magdeburg selbst.

    Die Ermittler in Sachsen-Anhalt halten den Fall für weitgehend aufgeklärt. Die bei dem 28-Jährigen gefundene Pistole sei eine Waffe des Schießwarts. Alle Schüsse seien mit den gleichen Patronen abgegeben worden. Das ballistische Gutachten und das Ergebnis der Obduktion der vier Leichen lagen aber noch nicht vor.

    Die Motive des Mannes bleiben im Dunkeln, da alle Zeugen tot sind. "Ich bin wenig optimistisch, dass wir das jemals herausbekommen werden", sagte Kramer. Der Mann habe wegen seiner Erkrankung einige Zeit in einem Wohnheim gelebt und zuletzt weiter Medikamente genommen. Möglicherweise habe er die verschriebenen Mittel nicht eingenommen und sich deshalb nicht unter Kontrolle gehabt. Ob es zwischen Täter und Opfern einen Streit gab, blieb unklar.

    In einem Telefonat habe der Mann zugegeben, drei Menschen getötet zu haben, sagte Staatsanwalt Kramer. Wen der 28-Jährige angerufen hatte, wollte er nicht sagen. Der Täter sei früher einmal Mitglied in einem Verein gewesen, der den Schießplatz in Genthin nutzt. 2009 sei er aber ausgetreten. Der 28-Jährige habe keinen Waffenschein und selbst auch keine Waffe besessen.

    Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) forderte eine Verschärfung des Waffenrechts. "Ist es richtig, dass jeder beliebige Mensch auf einen Schießplatz kommen, sich dort gegen eine Gebühr eine Waffe und Munition ausleihen und dann auf dem Schießstand rumschießen kann?", sagte er. "Ich finde, das ist eine zu einfache Art, an eine Waffe und Munition zu kommen."

    Der Vizepräsident des Deutschen Schützenbundes, Jürgen Kohlheim, widersprach: "Das halte ich für Aktionismus", sagte er der dpa. Bislang habe es einen derartigen Fall noch nicht gegeben. Grundsätzlich überwache ein Platzwart die Schützen immer gut. Doch man könne nicht ausschließen, dass sich jemand umdreht und jemanden erschießt. Sobald ein Schütze aber mit der Waffe vom Ziel abweiche, müsse eingegriffen werden. "Das ist eine Frage der schnellen Reaktion." dpa

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