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02.06.2017

Freispruch für „Satanisten von Witten“

Er beging kein weiteres Verbrechen

Ein als „Satanist von Witten“ bekanntgewordener Häftling ist am Donnerstag vom Vorwurf eines Mordkomplotts freigesprochen worden. Nach Überzeugung des Bochumer Schwurgerichts gibt es keine Beweise dafür, dass der 41-Jährige nach einem Ritualmord im Jahr 2001 aus der Haft heraus auch die Ermordung seiner Ex-Frau geplant hat. Auch die Staatsanwältin hatte auf Freispruch plädiert.

Ursprünglich war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass der Mann aus dem Gefängnis eine Brieffreundin zum Mord an seiner Ex-Frau angestiftet habe. Die Brieffreundin, eine 34-jährige Frau, hatte sich bei ihrer Zeugenvernehmung jedoch wiederholt in Widersprüche verstrickt. „Der Eindruck, den die Zeugin hier gemacht hat, war verheerend“, sagte die Richterin bei der Urteilsbegründung. Auf die Aussage der 34-Jährigen habe man keine Verurteilung stützen können.

Der Angeklagte, der seit fast 16 Jahren in Haft sitzt, kann nun auf seine baldige Entlassung hoffen. Die ursprünglich verhängte Haftstrafe von 15 Jahren wäre bereits im Juli 2016 abgelaufen. (dpa)

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