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Gießen: Unerlaubte Abtreibungswerbung: Ärztin muss Geldstrafe zahlen

Gießen

Unerlaubte Abtreibungswerbung: Ärztin muss Geldstrafe zahlen

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    Die Ärztin Kristina Hänel (links) muss sich vor Gericht verantworten, da sie auf ihrer Homepage für Abtreibung geworben haben soll und sich damit strafbar gemacht habe.
    Die Ärztin Kristina Hänel (links) muss sich vor Gericht verantworten, da sie auf ihrer Homepage für Abtreibung geworben haben soll und sich damit strafbar gemacht habe. Foto: Boris Roessler, dpa

    Die Ärztin Kristina Hänel hat unerlaubt Werbung für Abtreibungen gemacht. So lautete am Freitag das Urteil des Amtsgerichts Gießen. Sie muss deshalb eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro zahlen.

    Urteil in Gießen: Verteidigung will in Revision gehen

    "Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache", begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil. Bei einem Schwangerschaftsabbruch handele es sich nicht um eine normale Leistung wie beim Herausnehmen eines Blinddarms. Das Gericht entsprach mit dem Urteil der Forderung des Staatsanwalts. 

    Die Verteidigerin der Ärztin hatte vor Gericht erklärt, dass ihre Mandantin lediglich informiert habe, aber keine "appellative Werbung" auf ihrer Internetseite betrieben habe. Die Anwältin kündigte an, das Urteil mit einer Revision anfechten zu wollen: "Ich konnte mir nicht vorstellen, dass eine Richterin den Unterschied von Information und Werbung nicht kennt", sagte die Verteidigerin nach dem Urteil.

    Diskussion um Paragraf 219a

    Kristina Hänel wurde vorgeworfen, dass sie auf ihrer Homepage nicht nur über Abbrüche informiert, sondern auch angegeben haben soll, diese gegen entsprechende Kosten durchzuführen. Werbung für Abbrüche ist laut Paragraf 219a des Strafgesetzbuches jedoch nicht erlaubt. Die Ärztin aus Gießen sagte vor dem Prozess, sie habe medizinische Informationen ins Netz gestellt, um Menschen aufzuklären und zu informieren.

    Der Fall hat längst bundesweite Bedeutung erlangt. Er hat die jahrzehntelange Debatte zwischen Befürwortern von Selbstbestimmungsrechten der Frauen und Abtreibungsgegnern angeheizt.

    Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion im Bundestag twitterte Sekunden nach dem Urteil: "Jetzt erst recht. Der #219a muss weg!"

    Ulle Schauws von den Grünen schrieb auf Twitter: "Bitter! So werden Selbstbestimmungsrechte der Frauen weiter beschnitten."

    dpa/AZ

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