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Hartun Sürücü: Mord an junger Deutsch-Türkin: Waren all ihre Brüder beteiligt?

Hartun Sürücü

Mord an junger Deutsch-Türkin: Waren all ihre Brüder beteiligt?

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    Hatun Sürücü wurde im Februar 2005 ermordet.
    Hatun Sürücü wurde im Februar 2005 ermordet. Foto: Soeren Stache / Archiv (dpa)

    Vor elf Jahren wurde die 22-jährige Deutsch-Türkin Hatun Sürücü in Berlin erschossen. Noch immer ist unklar, was wirklich dahinter steckt. Bei der Fortsetzung des Prozesses in Hatun Sürücüs Mordfall will das Gericht mit der Vernehmung weiterer Zeugen herausfinden, welche Rolle die zwei angeklagten Brüder gespielt haben. Dazu werden am Dienstag im Istanbuler Stadtteil Kartal voraussichtlich die Ex-Frau des 35-jährigen Angeklagten und deren Vater befragt. 

    Den 35 und 36 Jahre alten Brüdern wird laut Anklageschrift das vorsätzliche Töten einer nahen Verwandten vorgeworfen. Sie sollen demnach den jüngsten Bruder mit dem Mord an Hatun Sürücü vor elf Jahren beauftragt und auch die Tatwaffe besorgt haben. Der heute 29-Jährige erschoss seine Schwester im Jahr 2005 an einer Bushaltestelle in Berlin. Der Mord erschütterte Deutschland und löste eine Debatte über Integration und Parallelgesellschaften aus.

    Der junge Bruder will die Tat alleine begangen haben

    Beim Verhandlungstag im Januar hatte der jüngste Bruder ausgesagt, die Tat alleine begangen zu haben. Die Anklage dagegen stützt sich vor allem auf die Aussagen der Ex-Freundin des Täters, der ihr laut Anklageschrift von dem Mitwirken der beiden Brüder erzählt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte beim bisher letzten Verhandlungstag im April verlangt, dass die Ex-Freundin erneut vernommen wird. Dass sie am Dienstag persönlich vor Gericht erscheint, gilt als unwahrscheinlich.

    Der jüngste Bruder saß für den Mord an seiner Schwester neuneinhalb Jahre in Haft und wurde dann in die Türkei abgeschoben. Bei seiner Vernehmung vor dem Istanbuler Gericht stritt er entgegen früherer Behauptungen ab, Hatun Sürücü wegen ihres westlichen Lebensstils umgebracht zu haben. Stattdessen sagte er aus, er habe nach einem Streit die Fassung verloren.

    Anwalt: Familie hat nichts gegen westlichen Lebensstil  

    Die Verteidiger der beiden Angeklagten bemühten sich im April darzustellen, dass die Familie nichts gegen einen westlichen Lebensstil einzuwenden habe. Dazu wurde unter anderem die Ehefrau eines der Angeklagten vernommen. 

    Die beiden Angeklagten standen schon einmal in Deutschland vor Gericht. Doch im Berliner Mordprozess wurden sie zunächst aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hob die Freisprüche 2007 auf. Die Brüder hatten sich jedoch in die Türkei abgesetzt, und die Türkei liefert ihre Staatsbürger nicht aus. Im Jahr 2013 eröffnete die türkische Justiz dann ein Strafverfahren gegen die Männer. dpa

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